Der Bund wird in den nächsten beiden Jahren zusätzlich 1,5 Millionen Euro in die Instandsetzung der Schleuse Diez investieren. Das teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit. Die Investitionsmittel kommen aus dem sogenannten Infrastrukturbeschleunigungsprogramm (IBP) 2, das am 12. Dezember im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen worden ist. Insgesamt umfasst das Programm zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 750 Millionen Euro, teilt Willsch mit, der selbst Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss ist.

"Es ist ein gutes Zeichen, dass der Bund so viel Geld für die Instandsetzung der Schleuse Diez in die Hand nimmt. Diez liegt zwar nicht in meinem Wahlkreis, aber für die Durchgängigkeit der Lahn ist es wichtig, dass alle Schleusen passierbar sind. Es wurden auch bereits planmäßige Bauvorbereitungen mit einem Kostenvolumen von ca. 100.000 Euro durchgeführt", sagt Willsch. Im Zuge der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung habe es viele Diskussionen um die Zukunft der Lahn gegeben.

"Viele Ängste werden geschürt und Unwahrheiten verbreitet. Dass der Bund so viel Geld für die Instandsetzung der Schleuse in Diez in die Hand nimmt, beweist aufs Neue, dass der Bund die Lahn nicht abgeschrieben hat - auch wenn das scheinbar einige nicht wahrhaben wollen", betont Willsch. Auch an der Schleuse in Limburg laufen gerade Instandsetzungsarbeiten. Dort werden gerade unter anderem die Schleusentore erneuert. "Im Frühjahr sollen die Arbeiten dann soweit abgeschlossen sein, dass die Lahn wieder vollumfänglich für den Wassertourismus nutzbar ist", sagt Willsch.

Im Zuge der Neuausrichtung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes wurden die Bundeswasserstraßen entsprechend ihrer verkehrlichen Bedeutung kategorisiert. Die Lahn wurde als "sonstige Wasserstraße" eingestuft. Dies heißt jedoch nicht, dass die Lahn ihrer Status als Bundeswasserstraße verliert. Diese Kategorie spiegelt die vorhandene und prognostizierte verkehrliche Bedeutung der Lahn wider und bedeutet, dass grundsätzlich der bestehende Zustand erhalten werden soll.

Der Anlass für die Kategorisierung ist, dass die mittelfristigen Finanzierungsmöglichkeiten des Bundeshaushaltes im Rahmen der dringend notwendigen Haushaltskonsolidierung die Spielräume für Investitionen deutlich begrenzen. Im Rahmen dieses durch den Haushalt gesetzten finanziellen Rahmens soll vorrangig die Funktionsfähigkeit der Wasserstraßen gewährleistet werden; daher liegen die Prioritäten auf dem Erhalt und Ersatz von Anlagen. Es bleiben - unabhängig von der Organisationsstruktur - an allen heutigen Standorten der Wasser- und Schifffahrtsämter Organisationseinheiten der WSV bestehen (Außenbezirke, Bauhöfe etc.). Der Bund hat als Eigentümer gesetzliche Verpflichtungen, z.B. beim Hochwasserschutz, denen er auch weiterhin nachkommen wird.

Zum Themenkomplex "Wassertourismus" wurden seitens der Bundesregierung unter anderem eine Machbarkeitsstudie und ein verfassungsrechtliches Gutachten eingeholt. Das Gutachten stellt unter anderem fest, dass alternative Betriebsformen bei der Verwaltung von Wasserstraßen und Schifffahrt nur in sehr eingeschränktem Umfang und nur bei Vorliegen bestimmter objektiver Kriterien zulässig wären. Alternative Betriebsformen wären nur zulässig, wenn eine Bundeswasserstraße ihre verkehrliche Funktion verloren hätte oder verlieren würde und damit die hoheitliche Verwaltung des Bundes entfiele bzw. entfallen würde. Bisherige Versuche, Wasserstraßen oder Wasserstraßenteile mit fehlender oder geringer Verkehrsbedeutung den Bundesländern zu übertragen, sind an den von den Ländern befürchteten Folgekosten gescheitert.

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