Berlin/Frankfurt, 16.01.2020: Bettina M. Wiesmann MdB bedauert Scheitern der Widerspruchslösung bei Organspende

Die Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann sieht in der Entscheidung des Deutschen Bundestags für lediglich eine modifizierte Entscheidungslösung bei der Organspende eine verpasste Chance für schwerkranke Menschen: "Das Gesetz ist leider nur ein kleiner Baustein dafür, dass den Menschen, die auf eine Organ- oder Gewebespende angewiesen sind, geholfen werden kann."

Die Situation in Deutschland ist besorgniserregend: Im Jahr 2018 haben bundesweit 955 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe für schwerkranke Patientinnen und Patienten gespendet. Gleichzeitig stehen in Deutschland aber aktuell immer noch 9.400 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Anzahl von Organspendern reicht damit nach wie vor bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken. Wiesmann: "Die Lage in Deutschland muss dringend verbessert werden!"

Dabei stehen rund 84 Prozent der Menschen in Deutschland einer Organ- und Gewebespende eher positiv gegenüber. Diese Zahl war noch nie so hoch, dennoch liegt der Anteil der Menschen, die einen Organspendeausweis besitzen, derzeit nur bei 36 Prozent. Wiesmann: "Es mangelt nicht an der Bereitschaft der Menschen, sondern nur an der schriftlichen Erklärung der Entscheidung für eine Organspende!"

Bettina M. Wiesmann MdB hatte deshalb den Gesetzentwurf für eine doppelte Widerspruchslösung mit in das Parlament eingebracht, der sich aber nicht durchsetzen konnte: Danach sollte jede Person als Organ- oder Gewebespender gelten, es sei denn, es hätte ein erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vorgelegen. Wenn das nicht der Fall gewesen wäre, wäre eine Organ- und Gewebeentnahme bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ohne weitere Erklärung zulässig gewesen. Um Rechtssicherheit bei der Dokumentation einer Erklärung zur Organ-und Gewebespende zu erlangen, sollte ein Register, in dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärung zur Organ- oder Gewebespende eintragen lassen hätten, eingerichtet werden. Eine vergleichbare Regelung gibt es in 20 der 27 EU-Partnerländer. Wiesmann: "Aus genau diesen Ländern mit Widerspruchslösung beziehen wir einen Teil der Spenderorgane, die uns hierzulande so sehr fehlen!"

Der vom Bundestag jetzt angenommene Gesetzentwurf belässt es grundsätzlich bei der bisherigen Entscheidungslösung, wonach nur derjenige Organspender ist, der sein Einverständnis z.B. mit einem Organspendeausweis dokumentiert. Neu ist, dass bei den Ausweisstellen den Bürgern in Zukunft Organspendeausweise und Informationsmaterial ausgehändigt werden sollen. Außerdem wird es beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information ein von Ärzten online abrufbares Register der möglichen Spender geben.

Dies ist der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordneten zu wenig: "Einen neuen Personalausweis braucht man nur alle 10 Jahre! Und auch mit seinem Arzt spricht man ohne konkreten Anlass nur selten über diese ernsten Fragen." Bettina M. Wiesmann MdB hat die Hoffnung auf eine Verbesserung der Situation noch nicht aufgegeben: "Die Diskussion um eine gesetzliche Lösung der Organspende hat das Thema zumindest wieder in die öffentliche Diskussion gebracht -; hoffentlich geben sich viele Menschen einen Ruck und erklären sich zum Spender! Vielen Dank an die Initiatoren, allen voran Minister Jens Spahn, diesen wichtigen Kampf so engagiert geführt zu haben!"

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