Berlin, 21.03.17 - Im Deutschen Bundestag sitzen derzeit 630 Abgeordnete. Diese Zahl wird sich nach der kommenden Wahl deutlich erhöhen, so die Prognose von Experten. Da nach dem geltenden Wahlrecht Überhangmandate ausgeglichen werden müssen, könnten dem künftigen Bundestag unter Umständen mehr als 700 Parlamentarier angehören. "Und die SPD hat bedauerlicherweise nichts dagegen", kritisiert der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). Unlängst erklärte die SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht: "Es macht keinen Sinn, jetzt noch eine Wahlrechtsreform durchzupeitschen." Sie argumentierte, es seien nur noch wenige Monate bis zur Wahl und überall würden bereits die Wahllisten aufgestellt.

Diese Verweigerungshaltung von Christine Lambrecht und ihren Genossen ist für Dr. Meister nicht nachvollziehbar. "Für die Entscheidung, eine Aufblähung des nächsten Bundestags zu verhindern, bliebe noch genug Zeit. Es geht lediglich um die Berechnung der Mandate auf Basis der ausgezählten Wählerstimmen. Das ist völlig unabhängig von Kandidatenaufstellungen und Wahllisten", so Dr. Meister.

Der Bergsträßer CDU-Abgeordnete weist darauf hin, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Wahlrechtsreform noch vor der Bundestagswahl 2017 ausgesprochen hatte, um einen XXL-Bundestag zu vermeiden. Und auch der CDU-Bundesparteitag hatte Anfang Dezember 2016 einen klaren Beschluss gefasst: "Die CDU Deutschlands spricht sich für eine Wahlrechtsänderung aus, die sicherstellt, dass bei der kommenden Bundestagswahl die Zahl der Sitze des Bundestages nicht wesentlich über die gesetzliche Anzahl von 598 Mitgliedern hinausgeht."

Seit geraumer Zeit liegt das Konzept der Union für eine Wahlrechtsreform auf dem Tisch. Der Unionsvorschlag, nicht alle Überhangmandate auszugleichen und die Zahl der Bundestagsabgeordneten bei 630 zu deckeln, ist fair und entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. "Sehr schade, dass weder die SPD noch die Oppositionsparteien bereit sind, sich zu bewegen oder selbst einen verfassungsgemäßen Vorschlag zu unterbreiten", so Dr. Meister.

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