Der Bundestag hat heute Nacht das zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. „Der Fokus des neuen Gesetzes ist auf kleine und mittelständische Betriebe gerichtet, aber fast alle Unternehmen und Freiberufler können von den Maßnahmen profitieren.“, sagt die Wiesbadener Bundestagsabgeordnete Kristina Schröder (CDU).

So hat sich die Koalition auf eine Anhebung der Schwelle für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter geeinigt. Statt bislang 410 Euro können Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialen oder Smartphones nun bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden. „Die alte Schwelle von 410 Euro stammt noch aus dem Jahr 1967. Wir im Parlamentskreis Mittelstand haben uns sehr dafür eingesetzt, sie zu erhöhen und so Unternehmen aufwendige Aufzeichnungspflichten zu ersparen.“, sagt Schröder, die Mitglied des Parlamentskreis Mittelstand sowie des Wirtschaftsausschusses im Bundestag ist.

Des Weiteren dürfen nach dem neuen Gesetz Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, mit Erhalt der Rechnung vernichtet werden. Vorher musste der Lieferschein archiviert werden – obwohl die Rechnung meistens ohnehin alle Angaben enthält. Laut Bundesregierung können hier Bürokratiekosten von 227 Millionen Euro eingespart werden.

Die Pauschalisierungsgrenze für Kleinbetragsrechnungen wird von 150 Euro auf 250 Euro angehoben. Unterhalb dieser Summe dürfen Rechnungen also ohne Umsatzsteuerausweis sowie Angaben zu Leistungszeit und –empfänger ausgestellt werden. Ebenso wurden die Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung von 4.000 auf 5.000 Euro angehoben.

„Mit dem neuen Gesetz kann die deutsche Wirtschaft rund 360 Millionen Euro einsparen“, sagt Schröder. „Mir ist wichtig, dass diese entlastenden Maßnahmen bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen spürbar sind, denn sie sind überproportional von Bürokratie belastet.“

Auch auf die voranschreitende Digitalisierung stellt sich das neue Bürokratieentlastungsgesetz ein. So sollen zum Beispiel Unterlagen zur Abrechnung von pflegerischen Leistungen künftig in elektronischer Form sicher übermittelt werden können, sodass Belege in Papierform vollständig entfallen. Dadurch werden Unternehmen um 12,4 Millionen Euro entlastet. Auch die Handwerksordnung passt das neue Gesetz an, um der fortschreitenden Digitalisierung im Handwerk einen zusätzlichen Schub zu verleihen.

Weitere wichtige Erneuerungen sind Vereinfachungen im Steuerrecht und bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Diese gelten auch rückwirkend, sodass Firmen kurzfristig von den Erleichterungen profitieren können.

Bereits das erste Bürokratieentlastungsgesetz 2015, das jährliche Entlastungen in Höhe von 514 Millionen Euro umfasste, war ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau. Zusammen mit dem heute Nacht beschlossenen Bürokratieentlastungsgesetz II und der Modernisierung des Vergaberechts 2015 wird die deutsche Wirtschaft alleine durch diese drei Gesetze um zwei Milliarden Euro Bürokratieaufwand entlastet. 

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