Im November 2015 hat der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit ein Gesetz zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschlossen. Kernanliegen sollte eine deutliche Verbesserung der Pflege und Versorgung todkranker Menschen sein. Nach dem ersten Jahr seines Inkrafttretens zieht die Bundestagsabgeordnete Dr. Katja Leikert (CDU) nun eine erste Bilanz.

Das Gesetz sieht vor, die Ausgaben für Schmerztherapie und menschliche Begleitung um ein Drittel zu erhöhen. Pro Jahr stehen somit 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, die für die deutschlandweit über 200 Hospize sowie für die rund 1.500 ambulanten Hospizdienste und Palliativstationen bereit. Zusätzlich wurden mit dem Gesetz die Informationsmöglichkeiten verbessert. Viele Menschen wissen nicht, über welche Möglichkeiten die Palliativmedizin heute verfügt und was ein Hospiz leisten kann. Deshalb wurde die Möglichkeit eingeräumt, sich von den Krankenkassen gezielt beraten zu lassen. Zu dieser Beratungsleistung zählen Informationen über persönliche Vorsorgeentscheidungen wie Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht.

Als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages beobachtet Leikert die Entwicklung sehr genau. Wie die Christdemokratin mit Verweis auf Angaben des Gesundheitsministeriums jetzt berichtet, seien die Hilfsangebote in diesem Bereich im vergangenen Jahr auf insgesamt 600 Millionen Euro gestiegen. Allein im Jahr 2016 lagen die Mehraufwendungen für die stationären Hospize bei rund 45 Millionen Euro. Für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung wurden 75 Millionen mehr ausgegeben, als noch im Jahr 2015. Das sei ein deutliches Signal für eine klare Weichenstellung und zugleich das deutliche Zeichen dafür, dass die Förderung auch angenommen wird.

Von der Bedeutung einer Stärkung der Palliativmedizin ist Leikert nach wie vor überzeugt, das Gesetz zur Stärkung der Palliativ- und Hospizversorgung bezeichnet die Gesundheitspolitikerin deshalb als "eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Gesetze dieser Legislatur". 

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