Ein "positives Signal" sieht Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer im Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung vom 25. Juni 2013 für den Bau der Ortsumgehung Fichten in Wiesbaden Bierstadt. In einem Brief teilte er dies der Wiesbadener Bundestagsabgeordneten Kristina Schröder mit. Schröder setzt sich seit Jahren für den Ausbau der B 455 bei Bierstadt ein.

Im Juni 2013 hatte der Wiesbadener Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschlossen, dafür Sorge zu tragen, dass die Ortsumgehung "Fichten" im Bundesverkehrswegeplan 2015 im Vordringlichen Bedarf eingestuft wird. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan ist die Ortsumgehung lediglich im Weiteren Bedarf eingestuft.

Daraufhin forderte Schröder den Bundesverkehrsminister auf, den Beschluss der Landeshauptstadt Wiesbaden für den Bundesverkehrswegeplan zu berücksichtigen und der Maßnahme höchste Priorität einzuräumen. "Als Wiesbadener Bundestagsabgeordnete liegt mir sehr viel daran, die Anwohner durch einen Ausbau der B 455 endlich zu entlasten," so Schröder in ihrem Brief an den Minister. "Die kritische Verkehrssituation besteht seit Jahren und verschärft sich immer weiter." Schröders Einsatz stieß bei ihrem Kollegen Peter Ramsauer auf offene Ohren: "Diese deutliche Positionierung der Stadt Wiesbaden pro Ortsumgehung ist - insbesondere angesichts der Vorgeschichte des Projekts - als positives Signal zu werten," so Verkehrsminister Ramsauer.

Die Bundesländer sind vom Bundesverkehrsministerium aufgefordert worden, bis Herbst 2013 Straßenbauprojekte zu nennen, die im neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 aufgenommen werden sollten. Das Land Hessen beabsichtigt, alle im derzeit gültigen Bedarfsplan enthaltenen Projekte - darunter auch die Ortsumgehung Wiesbaden/Fichten im Zuge der B 455 - für eine erneute Beurteilung zu melden. Aufgrund der vom Land Hessen gelieferten Daten und der in Aufstellung befindlichen Verkehrsprognose 2030 bewertet der Bund im nächsten Schritt alle eingereichten Vorhaben. Hier ist nicht nur das gesamtwirtschaftliche Nutzen-Kosten-Verhältnis entscheidend, sondern auch netzkonzeptionelle, raumordnerische, städtebauliche und ökologische Aspekte. Die abschließende Entscheidung zur Einstufung in den Bedarfsplan und dessen Dringlichkeit obliegt schließlich dem Deutschen Bundestag.

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