Wetterauer Bundestagsabgeordneter Oswin Veith begrüßt Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts.

Zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, das der Bundestag in der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen hat, erklärt der Wetterauer Bundestagsabgeordnete Oswin Veith (CDU):

„Die Korrektur des Staatsangehörigkeitsrechts war ein Durchbruch und überfällig. Nach jahrelangen Diskussionen haben wir endlich gesetzlich geregelt, dass in Zukunft Polygamisten, Terrorkämpfer mit Doppelpass und Identitätstäuscher von der deutschen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen werden.

Die Mehrehe ist mit dem Geist unseres Grundgesetzes und den elementaren Grundsätzen unserer gesellschaftlichen und rechtlichen Ordnung nicht vereinbar. Sie ist in Deutschland unter Strafe gestellt. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass Personen, die mehrfach verheiratet sind, künftig nicht mehr die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können.

Auch begrüße ich, dass Doppelstaatler, die im Ausland für eine Terrororganisation, wie zum Beispiel den Islamischen Staat kämpfen, in Zukunft die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren. Dies hatte die Unionsfraktion seit 2014 gefordert, konnte in der letzten Legislatur jedoch nicht die Zustimmung des Koalitionspartners finden.

Zudem wird endlich klar geregelt, dass vor der Einbürgerung Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein müssen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, genauso wie die konsequente Bekämpfung des Missbrauchs, dem das neue Gesetz jetzt entgegenwirkt. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Einbürgerung durch Täuschung erreicht wurde, kann diese künftig nicht mehr nur fünf, sondern zehn Jahre lang zurückgenommen werden.

Alle diese Neuregelungen sind nur durch beharrliches Drängen der Union zustande gekommen. Es ist ein Erfolg, dass diese auch von der Innenministerkonferenz schon vor einem Jahr geforderten Korrekturen endlich Eingang in das Staatsangehörigkeitsgesetz gefunden haben.“

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