Meister und Lambrecht antworten Heppenheimer Frauenorganisationen

 

Berlin/Heppenheim, 05. März 2013

Die Bergsträßer Bundestagsabgeordneten Dr. Michael Meister (CDU) und Christine Lambrecht (SPD) haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an die Heppenheimer Frauenorganisationen gewandt. Hintergrund ist die im Dezember 2012 erfolgte Übergabe von Unterschriftenlisten an die beiden Abgeordneten. Heppenheimer Frauenorganisationen hatten zahlreiche Unterschriften gegen die Einstellung der ambulanten Chemotherapie-Behandlung von Brustkrebspatientinnen im Kreiskrankenhaus Bergstraße gesammelt. Da eine in Heppenheim ansässige Praxis ebenfalls ambulanten Chemotherapien anbietet, musste Dr. med. Ursula Hurst vom Brustzentrum am Kreiskrankenhaus die Chemotherapie-Behandlung ihrer Patientinnen auf Anweisung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen über Nacht einstellen. Im Bereich der ambulanten Behandlung gehen niedergelassene Ärzte grundsätzlich angestellten Krankenhausärzten vor. Zuvor gab es in Heppenheim keine Praxis, die ambulante Chemotherapien anbot, sodass das Ärzteteam um Dr. Ursula Hurst im Kreiskrankenhaus bis dahin eine Versorgungslücke füllte – und dies mit hoher medizinischer Qualität, Einfühlungsvermögen und Menschlichkeit.

Von vielen Seiten wurde im Interesse der Patientinnen für eine vernünftige Übergangslösung geworben. Letztlich und glücklicherweise mit Erfolg. Patientinnen, die im Kreiskrankenhaus eine ambulante Chemotherapie begonnen hatten, können diese dort bis zum 31. März 2013 zu Ende führen.

Bei der Übergabe der Unterschriftenlisten aus den Händen der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Heppenheim, Silvia Rhiem, wurden die beiden Abgeordneten gebeten zu prüfen, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen eventuell verbesserungswürdig seien. Um das Thema zu erörtern, haben sich Dr. Michael Meister und Christine Lambrecht zusammen mit zwei Fachkollegen aus ihren Bundestagsfraktionen zu einem Gespräch getroffen. In ihrer gemeinsamen Antwort an Silvia Rhiem schreiben sie hierzu: „Wie uns unsere beiden Fachkollegen bestätigten, können Krankenhäuser bereits auf geltender bundesgesetzlicher Grundlage medizinische Versorgungszentren aufbauen und dort ambulante Leistungen anbieten. Im Ergebnis kommt es also auf die gewählte Organisationsform an, ob an einem Krankenhaus auch dauerhaft ambulante Leistungen angeboten werden können.

Ambulante sowie stationäre Leistungen haben sich im deutschen Gesundheitssystem in den vergangenen Jahren immer mehr vernetzt. Dieser dynamische Prozess einer stärkeren Verzahnung der beiden historisch bedingt getrennten Bereiche führt zu Vorteilen für die Patienten. Der Gesetzgeber hat diese Entwicklung in Richtung mehr Flexibilität zwischen ambulant und stationär unterstützt. Wir sind uns einig, dass diese Flexibilität nicht gestoppt oder gar umgedreht werden darf, sondern weiter fortentwickelt werden muss.

 

 

 

 

 

Dr. Michael Meister, MdB                                                     Christine Lambrecht, MdB

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