Berlin/Bergstraße, 04. März 2013

In der regionalen Presse wurde berichtet, dass es bei den diesjährigen Fastnachtsumzügen im Landkreis Bergstraße zu Pöbeleien und Gewalt gegen Rettungskräfte gekommen sei. „Ein solches Verhalten ist durch nichts zu entschuldigen und absolut niederträchtig. Wer Rettungskräfte angreift, sollte die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).

Weil Polizeibeamte, Feuerwehrleute und andere Rettungskräfte in den letzten Jahren immer häufiger Opfer von Gewalt wurden, hatte die christlich-liberale Koalition im Bund das Strafrecht im Jahre 2011 verschärft. Polizeibeamte und andere Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, erhalten seit dieser Gesetzesänderung damit einen verbesserten strafrechtlichen Schutz. Konkret haben wir die Strafandrohung in § 113 Absatz 1 Strafgesetzbuch („Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“) von zwei auf drei Jahre erhöht.

„Da aber gerade auch Feuerwehrleute und andere Rettungskräfte, wie die jüngsten Vorfälle bei den Fastnachtsumzügen zeigen, immer häufiger bei ihren Einsätzen behindert und angegriffen werden, haben wir sie ausdrücklich in diesen strafrechtlichen Schutz mit einbezogen“, so Dr. Meister. Des Weiteren haben wir bei der Gesetzesänderung eine Regelungslücke beseitigt, indem nicht mehr nur die Verwendung von Waffen, sondern auch der Gebrauch von Werkzeugen, die schwere Verletzungen hervorrufen können – wie etwa Baseballschläger – strafschärfend berücksichtigt werden. Schließlich haben wir noch den Kreis der durch das Strafgesetzbuch besonders geschützten Sachen um Fahrzeuge der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und von Rettungsdiensten und Einbeziehung von bedeutenden technischen Arbeitsmitteln dieser Stellen erweitert.

Polizeibeamten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte leisten wertvolle Arbeit für die Gesellschaft. Ein adäquater strafrechtlicher Schutz für sie ist unerlässlich. „Deswegen war die Verschärfung des Strafrechts an dieser Stelle wichtig und richtig“, so Dr. Meister.

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