Der Weg war extrem lang. Doch am späten Donnerstagabend war es endlich soweit. Die Petition zur personenstandrechtlichen Anerkennung von so genannten Sternenkindern der Familie Martin aus Brechen wurde mit der Verabschiedung des Personenstandsrechts-Änderungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Der heimische Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch, der die Petition von Anfang an unterstützt hat, traf sich zu diesem schönen Anlass am Rande der Sitzung mit den Martins und der zuständigen Berichterstatterin im Petitionsausschuss, Stefanie Vogelsang MdB.

"Sternenkindern sind totgeborene Kinder, die aufgrund einer Unterschreitung der gesetzlichen Gewichtsgrenze von 500 Gramm bisher personenstandsrechtlich nicht als Kind, sondern als Fehlgeburt behandelt wurden", legt Willsch dar. Nun sei aber die 500-Gramm-Grenze endgültig abgeschafft worden und den Eltern von Sternenkindern somit ermöglicht worden, ihr Kind offiziell im Personenstandsregister und damit im Stammbuch der Familie erfassen zu lassen. "Für viele trauernde Eltern von Sternenkindern war es eine zusätzliche Belastung, dass die bestehende Rechtslage die Existenz ihrer Kinder ignoriert. Die Kinder haben in vielen Fällen schon einen Namen und die emotionale Eltern-Kind-Bindung ist auch bereits vor der Geburt vorhanden. Aber vor dem Gesetz sind sie nicht existent gewesen und waren rechtlich in einer Kategorie mit Krebsgeschwüren und Blinddärmen", sagt Willsch.

Für "ihr" Gesetzesvorhaben haben die Martins fast eine ganze Legislaturperiode gebraucht. Die Petition mit dem Titel "Personenstandswesen - Aufnahme aller geborenen Kinder in das Personenstandsregister" wurde am 1. Dezember 2009 eingereicht und hatte sofort etliche Mitzeichner. Dann kam der erste Rückschlag. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag akzeptierte den Großteil der Unterschriften nicht, da viele ihre Unterstützung bei den Martins selbst und nicht auf der erforderlichen Plattform "epetitionen" hinterlegten. Aber das motivierte die Martins letztendlich noch mehr und so schaffte es das sympathische Ehepaar, ihre Unterstützer noch einmal zu mobilisieren. Bereits im Frühjahr 2010 hatten Martins zu ihrem heimischen Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch im Rahmen einer Bürgersprechstunde Kontakt aufgenommen, bei dem sie mit ihrem Anliegen offene Türen einrannten. Letztendlich haben mehr als 40.000 Bürgerinnen und Bürger die Petition gezeichnet.

"Für mich beginnt das menschliche Leben mit dem Verschmelzen von Samen und Eizelle. Der liebe Gott hat bei der Schöpfung mit Sicherheit keine Gramm- oder Monatsgrenzen im Sinn gehabt. Von daher gilt es das menschliche Leben von Anfang an zu schützen und als solches anzuerkennen", ist der Bundestagsabgeordnete Willsch überzeugt.

2011 wurde dann die nächste wichtige Etappe genommen. Nachdem die Martins Anfang Juni 2011 zusammen mit ihrem heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch ihre Petition dem zuständigen Ausschuss vorgetragen haben, wurde die Petition an die Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen. Das Anliegen der Martins wurde somit als begründet eingestuft und die Bundesregierung zu einer Änderung der aktuellen Rechtslage aufgefordert. Die Martins hatten sogar per Zufall die Möglichkeit, der Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Petition vorzustellen, die mit den Martins ganz einer Meinung war.

"Dass eine formale Registrierung des Namens ein wichtiger Faktor sein soll, den Verlust des Kindes zu verarbeiten und zu realisieren, mag vielleicht für den ein oder anderen seltsam klingen. Aber doch ist es so. Viele Seelsorger haben mir dies in persönlichen Gesprächen bestätigt. Auch wenn ein Baby noch nicht mehr als 500g wiegt, ist es doch kein "Kliniksondermühl", der einfach entsorgt werden kann. In vielen Fällen ist das Baby auch schon ganz klar als Mensch erkennbar, es handelt sich also nicht um einen "Zellklumpen"", legt Willsch dar.

"Die Martins haben gezeigt, was man mit Zuversicht, Mut und Gottvertrauen in unserem Land erreichen kann. Ich bin stolz, dass solch engagierte Bürger in meinem Wahlkreis wohnen. Die Martins haben bewiesen, dass man eine bestehende Rechtslage ändern kann, wenn das Anliegen begründet ist und man einen langen Atem hat, um andere zu überzeugen und mit ins Boot zu nehmen", freut sich Willsch.

Über die Petition der Familie Martin, die insgesamt von 40.000 Bürgern gezeichnet wurde, wurde in letzter Zeit mehrmals im Fernsehen (u. a. auch bei WISO) berichtet. Wer Interesse hat, kann sich die Fernsehbeiträge sowie die Debatte zum Personenstandsrecht auf der Homepage der Martins (http://jltfpw.jimdo.com/) ansehen.

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag