„Die Verbesserung der Pflege kostet Geld. Deshalb ist es notwendig, die Beiträge zur Pflegeversicherung zu erhöhen. Da wir jedoch gleichzeitig die Beiträge zur Arbeitslosen- und zur Krankenversicherung senken, werden die Beitragszahler unter dem Strich deutlich entlastet“, erklärt der Wetterauer Bundestagsabgeordnete Oswin Veith (CDU).

Zum 1. Januar 2019 soll der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,5 auf 3,05 Prozent steigen. Dafür gebe es zwei gute Gründe, so Veith: Zum einen seien in der letzten Legislaturperiode die Leistungen für Pflegebedürftige deutlich ausgeweitet worden. Gleichzeitig habe die Zahl der Pflegebedürftigen stärker als erwartet zugenommen. Deshalb sei ein Defizit in der Pflegeversicherung entstanden, das ausgeglichen werden müsse. Zum anderen würden zusätzliche Mittel gebraucht, um im Rahmen des von der großen Koalition auf den Weg gebrachten Pflegesofortprogramms die Personalausstattung sowie die Ausbildung und Vergütung der Pflegekräfte zu verbessern. Veith: „Ich bin überzeugt, dass es in der Bevölkerung eine große Akzeptanz für die geplanten Mehrausgaben in der Pflege und die damit verbundene Erhöhung der Pflegebeiträge gibt. Denn jeder hat sicherlich ein Interesse daran, dass alle Pflegebedürftigen gut versorgt werden, wenn der Pflegefall eintritt.“

Eine gute Nachricht für die Beitragszahler sei in diesem Zusammenhang, dass ihnen durch die Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung keine zusätzlichen Kosten entstünden, da ebenfalls zum 1. Januar 2019 der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 (davon 0,1 Prozent befristet bis zum Ende des Jahres 2022) auf 2,5 gesenkt werde.

Mehr Netto vom Brutto erhielten die Beitragszahler ab dem 1. Januar 2019 durch das am 18. Oktober im Bundestag beschlossenen Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG). Das Gesetz sehe unter anderem vor, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. Rentnern und Rentenversicherung getragen werden. Dadurch spare zum Beispiel ein Arbeitnehmer, der 3.000 Euro im Monat verdiene, monatlich rund 15 Euro. Eine weitere Maßnahme käme gesetzlich versicherten Kleinselbstständigen zugute, die durch hohe Krankenkassenbeiträge oft überfordert seien. Für sie werde ab 2019 der monatliche Mindestbeitrag zur Krankenkasse auf nur noch 171 Euro halbiert. Dies ermögliche eine Entlastung von monatlich bis zu 180 Euro für diese Gruppe. Außerdem werde die soziale Absicherung von Zeitsoldaten verbessert. Diese könnten sich jetzt nach dem Ende ihrer Dienstzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern und übergangsweise einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen erhalten.

„Insgesamt erreichen wir durch diese Maßnahmen eine Entlastung der Beitragszahler in Höhe von etwa 8 Milliarden Euro jährlich“, so Veith abschließend.

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