Berlin, 04. Juni 2013

Das deutsche Gesundheitswesen ist eines der besten der Welt. Ein zentraler Punkt ist die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von Patienten. „Wir wollen, dass dies auch in Zukunft so bleibt, dass gerade die Menschen in ländlichen Regionen in Notfällen nicht zig Kilometer weit fahren müssen, um Hilfe zu bekommen“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat die christlich-liberale Koalition im Bund Maßnahmen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung getroffen. „Mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz, das der Bundestag in dieser Woche beschließen wird, verbessern wir nun die Rahmenbedingungen für die Notfallversorgung mit Medikamenten“, so Dr. Meister.

Die Apotheken leisten mit Notdiensten einen wichtigen Beitrag dazu, dass schnelle Hilfe auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten möglich ist. Dieses Engagement wurde in der Vergangenheit nur anhand der Zahl der abgegebenen Packungen honoriert. „Insbesondere in weniger dicht besiedelten Gebieten mit häufigen Notdiensten und weniger abgegebenen Medikamenten hat sich diese Entlohnung nicht bewährt“, so Dr. Meister. Mit dem Gesetz erhält künftig jede Apotheke, die zwischen 20 Uhr und 6 Uhr einen vollständigen Notdienst erbringt, einen pauschalen Betrag zuzüglich zum heutigen erhöhten Preis pro in diesem Zeitraum abgegebener Packung.

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