Berlin, 04. Dezember 2014

In seiner heutigen Sitzung wird der Deutsche Bundestag das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verabschieden. „Mit der Weiterentwicklung der Familienpflegezeit verbessern wir das Angebot für alle, die ihre Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen wollen“, so der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Zimmer. Für die Union sei die stärkere Anerkennung und Entlastung derer, die zu Hause die Pflege eines nahen Angehörigen übernehmen, ein zentraler Punkt einer zukunftsgerichteten Familienpolitik. „Mit dem Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung setzen wir einen neuen Standard der Unterstützung“, sagte Zimmer.

Die zehntägige Erwerbs-Auszeit für die Organisation der Pflege in einer akuten Pflegesituation werde mit einer Lohnersatzleistung gekoppelt. Die bereits bestehenden Möglichkeiten der sechsmonatigen Pflege und der bis zu 24-monatigen Familienpflege werden angepasst und enger zusammengeführt. Auch die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen in einer Einrichtung über sechs Monate werde kommen. „Damit tragen wir der besonders schwierigen Situation pflegebedürftiger Kinder Rechnung“, so Zimmer.

Ab dem 1. Januar 2015 werden Angehörige von Pflegebedürftigen einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit haben. Der Rechtsanspruch bestehe gegenüber Arbeitgebern, die mehr als 25 Mitarbeiter haben. Die Angehörigen könnten bis zu 24 Monate lang ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren und ein zinsloses Darlehen zur Bewältigung ihres Lebensunterhalts erhalten. Bei einem wechselnden Krankheits- oder Pflegeverlauf von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen sei jederzeit ein Wechsel zwischen der häuslichen Pflege und der außerhäuslichen Betreuung möglich.

„Das verbesserte Familienpflegezeitgesetz ist eine gute Mischung aus Herz und Verstand. Es erreicht viele Menschen, denen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bislang sehr schwer fiel. Es trägt aber auch dazu bei, die Kosten für Pflege und somit die Beiträge für die Pflegeversicherung stabil zu halten. Mit der Weiterentwicklung der Familienpflegezeit stützen wir in erster Linie Angehörige von Pflegebedürftigen, aber auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber insgesamt“, betonte Zimmer abschließend.

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