Dr. Meister: Neue Definition ist ein wichtiger Schritt

Berlin/Bergstraße

Vom 1. Januar 2017 an soll es einen neuen "Pflegebedürftigkeitsbegriff" geben. Das teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister mit. Was sich so technisch-bürokratisch anhört, hat erhebliche positive Auswirkungen für die Betroffenen, deren Angehörige und Freunde. Es gehe darum, den Hilfebedarf eines Menschen ganzheitlich, also unter Einbeziehung von seelischen, geistigen und körperlichen Einschränkungen zu beurteilen. Wichtig dabei: Durch die Besserstellung von dementen und kognitiv eingeschränkten Patienten werde es keine Einsparungen von Leistungen auf anderen Ebenen geben. Bei den Kosten gehe die Bundesregierung von einer Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte aus. Dr. Meister, der auch Parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium ist, hält den neuen Begriff für eine konsequente Umsetzung des christlichen Menschenbildes: "Wie wir mit Alten und Pflegebedürftigen im Kreis Bergstraße, aber auch in unserer Gesellschaft insgesamt umgehen, ist keine Nebensache." Die Würde des Menschen sei unantastbar, gerade zu Beginn des Lebens und an dessen Ende.

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