Berlin, 17. Dezember 2020: Am gestrigen Mittwoch hat der Bundestag das Arbeitsschutzkontrollgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll Ordnung auf dem Arbeitsmarkt der Fleischindustrie geschaffen werden. Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Zimmer erklärte, mit dem Gesetz werden unternehmerische Verantwortung, Arbeitnehmerrechte, Sozialpartnerschaft und staatliche Kontrollaufgaben gestärkt. "Die Selbstverpflichtungserklärungen der Branche haben in der Vergangenheit nicht gefruchtet. Daher verbieten wir nun Werkverträge und Zeitarbeit beim Schlachten und Zerlegen komplett und in der Fleischverarbeitung weitgehend", erklärte Zimmer.

Bei der Fleischverarbeitung bleibe Zeitarbeit zur Abdeckung saisonaler Produktionsspitzen tarifvertraglich in begrenztem Umfang möglich und zwar bei gleicher Bezahlung wie im Bereich der Stammbelegschaft und bei vollumfänglicher Geltung der Arbeitsschutzvorschriften. "Der vereinbarte Tarifvorbehalt sorgt dafür, dass die Sozialpartner der Fleischwirtschaft aufeinander zugehen. Damit stärken wir die Tarifbindung in der Branche", bekräftigte Zimmer. Nur das Fleischerhandwerk sei von den Verboten ausgenommen, da es nicht mit der Fließbandarbeit in den Fleischfabriken und den dortigen Missständen gleichzusetzen sei. "Im Fleischerhandwerk gelten die Verbote allerdings in Betrieben mit mehr als 49 Beschäftigten", erklärte Zimmer.

Um die Einhaltung der neuen Regelungen sicherzustellen, erhalte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit umfangreiche Prüfrechte. "Eine fälschungssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit und deutlich verstärkte Kontrollen auch bei Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte werden dafür sorgen, dass die neuen Vorgaben konsequent durchgesetzt werden. Festgestellte Verstöße können zu Geldbußen von bis zu 500.000 Euro führen", bekräftigte Zimmer abschließend.

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