Rede zum „Tag der Heimat“ 2013

am 7. September 2013 in Grasellenbach, Nibelungenhalle

von Dr. Michael Meister, MdB

Es gilt das gesprochene Wort!

Liebe Frau Koberg,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich danke Ihnen ganz herzlich für die Einladung zum diesjährigen „Tag der Heimat“ und die Gelegenheit, hier zu Ihnen sprechen zu dürfen.

Wir gedenken heute unter dem diesjährigen Leitwort „Unser Kulturerbe – Reichtum und Auftrag“ den Millionen unserer Landsleute, die einst ihre Heimat verloren haben. Ich erinnere daran, dass der Tag der Heimat ein Bekenntnis ist. Wir bekennen uns zur ganzen deutschen Heimat, zur Gemeinschaft aller Deutschen und ihrer geschichtlich-kulturellen Grundlage. Und der Tag der Heimat war bis 1990 auch ein Ausdruck des Willens zur Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit.

Meine Damen und Herren,

dieses Bekenntnis hat nach wie vor eine feste Heimat in der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Seitdem unsere Fraktion im Deutschen Parlament besteht, gibt es die Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten. Damit erkennt die Fraktion weiterhin das Kriegsfolgeschicksal an, aus dem sich eine Einheit ergibt aus

Vertriebenen, von denen 1,3 Millionen im Bund der Vertriebenen organsiert sind, 2,4 Millionen Aussiedlern und zwei Millionen deutschen Minderheiten in Osteuropa.

Die Gruppe ist mit derzeit 70 Mitgliedern, darunter neun aus Hessen, so groß wie nie zuvor. Diesen Schwung haben wir im Bundestag genutzt, um maßgeblich zur Verpflichtung beizutragen, zu einem wichtigen Teil der Geschichte Deutschlands zu

stehen und uns mit ihren Folgen auseinanderzusetzen.

Anhand von fünf Themen möchte ich Ihnen erläutern, was wir in der nunmehr zu Ende gehenden 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages in diesem für uns wichtigen Politikbereich getan haben:

Erstens, der Deutsche Bundestag hat auf Initiative der Union mit dem Beschluss, die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in Berlin zu errichten, einen historischen Meilenstein für die Bewältigung unserer nationalen Katastrophe während des Zweiten Weltkrieges und darüber hinaus gesetzt.

Die neue Bundesstiftung unter der Trägerschaft des renommierten Deutschen Historischen Museums wird an zentraler Stelle in Berlin – im Deutschlandhaus am Anhalter Bahnhof – errichtet.

Dort soll das millionenfache Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen, die historischen Hintergründe von Flucht und Vertreibung sowie deren europäische Dimensionen dokumentiert werden.

Es ist mir besonders wichtig, dass die Vertriebenen an der neuen Stiftung maßgeblich beteiligt werden. Ohne die Betroffenen selbst kann es kein öffentliches Erinnern geben. Dies haben wir jetzt zusammen mit unserem Regierungspartner erreicht.

CDU/CSU und FDP haben sich geeinigt, das Gesetz zur Errichtung der Vertriebenen-Stiftung auf eine neue Grundlage zu stellen und die damals der SPD geschuldeten Kompromisse zu revidieren: Die Sitze des Bundes der Vertriebenen

wurden im Stiftungsrat von drei auf sechs verdoppelt!

Nicht nur durch diese Regelung werden die Stiftung und ihre Gremien aufgewertet. Denn zudem haben wir vereinbart, die Nutzungsfläche der Stiftung um 50 Prozent von 2000 auf 3000 Quadratmeter zu vergrößern.

Ich setze mich als Mitglied der vertriebenenpolitischen Gruppe beispielsweise dafür ein, dass man auch die Fluchtrouten einzelner Familien, die etwa in Südhessen landeten, nachvollziehen kann.

Ende des letzten Jahres hat die Stiftung mit der Verabschiedung des Konzeptes der geplanten Dauerausstellung einen weiteren und wesentlichen Meilenstein zur Verwirklichung des Dokumentationszentrums gesetzt.

Das Konzept, welches auf dem bereits vorgelegten Eckpunktepapier beruht, wurde in den Gremien der Stiftung – Stiftungsrat und Wissenschaftlicher Beirat – intensiv behandelt und einstimmig beschlossen.

In dem Dokumentationszentrum wird nun erstmals die Thematik von Flucht und Vertreibung mit Beginn im 19. Jahrhundert und im Kontext beider Weltkriege sowie der europäischen Dimension bis in die Gegenwart umfassend dargestellt und

analysiert werden.

Beide Gremien haben bekräftigt, dass Flucht, Vertreibung und Integration der Deutschen den Schwerpunkt der Ausstellung bilden. Ferner ist ein Raum der Stille geplant, zu dem die Kirchenvertreter im Stiftungsrat einen Vorschlag erarbeiten

werden, damit auch Angehörige ihrer an unbekanntem Ort verstorbenen Familienmitglieder gedenken können.

Die gleichzeitige Veröffentlichung der Konzeption in Englisch, Französisch, Polnisch und Tschechisch unterstreicht nochmals den internationalen Aspekt von Flucht und Vertreibung. Sie verhindert, dass fehlerhafte Übersetzungen zu der falschen Interpretation führen, dort werde Geschichte umgeschrieben oder der Zweite Weltkrieg neu ausgelegt.

Das Konzept ist in der Öffentlichkeit auf große Zustimmung gestoßen. So begrüßte der BdV, dass damit erkennbar werde, wie das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen seinen Platz im historischen Gedächtnis Deutschlands finden

solle.

Insbesondere stimmte die BdV-Präsidentin zu, dass in der Konzeption in Bezug auf die Vertreibungen im 20. Jahrhundert und explizit auf die Vertreibung der Deutschen im östlichen Europa festgestellt werde, dass früheres Unrecht, auch wenn es noch so groß war, keine rechtliche oder moralische Legitimation für neues Unrecht ist.

Meine Damen und Herren,

wir sind bei diesem zentralen Gedenkvorhaben aber nicht nur inhaltlich, sondern auch praktisch entscheidend weiter gekommen. Für den museumsgerechten Umbau des Deutschlandhauses wurde ein aufwendiger Architektenwettbewerb

ausgeschrieben, der bereits Ende 2011 erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Realisiert werden soll nun ein ambitionierter Entwurf der österreichischen Architekten Bernhard und Stefan Marte. Eine überzeugende Arbeit, die sich nicht nur in der Berliner Museumslandschaft sehen lassen kann.

So wird einerseits dem Charakter des historischen Gebäudes und dem Denkmalschutz Rechnung getragen, indem die alten Fassaden erhalten bleiben. Andererseits ermöglicht der Entwurf im Gebäudekern den Neubau eines

zeitgenössischen Museums, welches der Dauerausstellung großzügigen Raum gibt.

Vor drei Monaten haben wir nun die Phase der konkreten Umsetzung erreicht. Die Bundeskanzlerin selbst hat am 11. Juni das Startsignal für den Baubeginn im Deutschlandhaus gegeben und einen weiteren Meilenstein zur Verwirklichung des

Dokumentationszentrums gesetzt. Damit unterstreicht die unionsgeführte Bundesregierung ihre besondere Verantwortung für dieses wichtige Versöhnungsprojekt.

Wir sind also auf einem guten Weg, aber wir haben noch einen Teil der Strecke vor uns liegen, denn das marode Deutschlandhaus muss dafür erst aufwendig saniert werden.

Sie können sich sicher sein, dass sich die Union weiter für einen zügigen Aufbau der Bundesstiftung einsetzen wird und dies findet sich auch in unserem Regierungsprogramm 2013-2017 wieder.

Meine Damen und Herren,

wir haben in dieser Legislaturperiode außerdem, und das ist der zweite Punkt, anlässlich des 60. Jahrestages der Stuttgarter Charta den bisher umfangreichsten Antrag zur Thematik von Flucht und Vertreibung eingebracht.

In unserem Antrag haben wir die Charta als ein wichtiges Dokument der Bundesrepublik Deutschland gewürdigt und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Vertriebenen die Last der Kriegsschuld in besonderer Weise zu tragen hatten.

Alle Bundesregierungen haben das Schicksal der Vertriebenen und ihre positive Funktion bei der Normalisierung des Verhältnisses zu den östlichen Nachbarländern anerkannt. Seit der deutschen Wiedervereinigung ist zudem die Ausgrenzungspolitik der SED gegenüber den Vertriebenen, die in der DDR 40 Jahre lang als „Umsiedler“

tabuisiert wurden, vollständig überwunden.

Wesentlicher Meilenstein auf dem Weg zur Integration und Aussöhnung ist die Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950, welche die Vertreter der deutschen Vertriebenen in Stuttgart zu ihrem „Grundgesetz“ erklärten. Obgleich

die Kategorien Rache und Vergeltung bei aktuellen Konflikten noch immer eine verhängnisvolle Rolle spielen, schlossen die Vertriebenen diese in der Charta bereits fünf Jahre nach Kriegsende explizit aus.

Sie verpflichteten sich darin zur Schaffung eines geeinten Europas – in einer Zeit, als die „Vision Europa“ bei den Parteien noch nicht einmal als Ziel ausgegeben wurde –sowie zum Wiederaufbau Deutschlands. Das Bestreben der Vertriebenen auf das Recht auf die Heimat hielt später Einzug in internationalen Regelungen der Friedenssicherung wie die Entschließung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vom 17. April 1998.

Hinter dem Postulat der gerechten Verteilung der Kriegslasten stand das Ziel, diese innerhalb der deutschen Bevölkerung gleichmäßiger zu verteilen, da die Menschen von den Folgen des Krieges unterschiedlich betroffen waren. Urheber des

Dokuments waren die Vorläuferorganisationen des Bundes der Vertriebenen, der Zentralverband vertriebener Deutscher und die Vereinigten Ostdeutschen Landsmannschaften, welche sich bereits 1949 auf die Ausarbeitung einer „Magna

Charta“ der Vertriebenen verständigt hatten.

Anlässlich des 60. Jahrestages der Charta macht sich der Deutsche Bundestag die Worte des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert zu eigen: „Die Charta der Heimatvertriebenen aus dem Jahr 1950 gehört zu den Gründungsdokumenten der Bundesrepublik Deutschland, sie ist eine wesentliche Voraussetzung ihrer

vielgerühmten Erfolgsgeschichte.

Die Charta ist deshalb von historischer Bedeutung, weil sie innenpolitisch radikalen Versuchungen den Boden entzog, außenpolitisch einen Kurs der europäischen Einigung und Versöhnung unter Einbeziehung der mittel- und osteuropäischen

Nachbarn vorbereitete und wirtschafts- und gesellschaftspolitisch nicht nur die Integration von Millionen Flüchtlingen und Vertriebenen, sondern über sie hinaus einen beispiellosen Wirtschaftsaufbau ermöglichte, der weltweit als ,deutsches

Wirtschaftswunder‘ Anerkennung gefunden hat.“

Prof. Dr. Norbert Lammert erklärte darüber hinaus, dass sich die wirkliche Bedeutung, die Größe dieser Charta, erst und nur aus der Kenntnis der Umstände ihrer Entstehung ergebe.

Angesichts dieses Jubiläums der Charta besteht die Verpflichtung, Flucht und Vertreibung von der gesamten Gesellschaft als Teil der deutschen Geschichte zu begreifen.

Die Union setzt sich daher für ein Zeichen der Verbundenheit mit den Vertriebenen – einen Nationalen Gedenktag – ein, um die Versöhnung zu vollenden und die Völkerverständigung zu stärken.

Wir haben dieses Thema, das ist der dritte Punkt, nochmals anlässlich des diesjährigen Jubiläums 60 Jahre Bundesvertriebenengesetz aufgegriffen und dazu im Bundestag eine große Debatte geführt, zu der Bundesinnenmister Hans-Peter Friedrich eine Regierungserklärung abgegeben hat.

Auf unsere Initiative hat die christlich-liberale Regierungskoalition dazu wieder einen umfassenden Antrag eingebracht, mit dem die historische Erfolgsgeschichte der Integration von zwölf Millionen Heimatvertriebenen und bisher 4,5 Millionen

Aussiedlern gewürdigt wird.

Aus diesem Anlass haben wir uns neben der rechtlichen erneut auch für eine gesellschaftliche Anerkennung des Schicksals der Heimatvertriebenen ausgesprochen.

Es gilt, endlich die Versöhnung der Deutschen beim Thema Flucht und Vertreibung mit sich selbst zu vollenden und der Erlebnisgeneration noch die Chance zu geben, ihren Frieden schließen zu können. Ferner soll Vertreibung weltweit geächtet

werden.

Daher hat die Regierungskoalition beschlossen, den bestehenden Weltflüchtlingstag am 20. Juni um das Gedenken an Heimatvertriebene zu erweitern und dann auf nationaler Ebene zu begehen.

Da rund ein Viertel aller in Hessen lebenden Bürgerinnen und Bürger Flucht oder Vertreibung selbst erlebt haben oder durch das Schicksal der nächsten Angehörigen davon betroffen sind, begrüße ich die Ankündigung des hessischen

Ministerpräsidenten Volker Bouffier vor wenigen Wochen, ab 2014 einen landesweiten Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation einzuführen.

Ich sehe darin keinen Widerspruch zu dem Vorhaben auf Bundesebene, denn eine Befassung durch den zuständigen Bundespräsidenten ist derzeit nicht absehbar. Deshalb ist es gut, dass die unionsgeführten Länder wie Bayern und Hessen in dieser Angelegenheit aktiv geworden sind.

Meine Damen und Herren,

wir haben in dieser Legislaturperiode die neunte und zehnte Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen und bekennen uns damit weiterhin zu der historisch-moralischen Verpflichtung zur Aufnahme von Deutschen im Sinne Artikel 116 Grundgesetz.

Die neunte Novelle dient der Vermeidung von Härtefällen bei der Familienzusammenführung von Spätaussiedlern. Mit dem Gesetz wird eine Härtefallregelung im Bundesvertriebenengesetz geschaffen, um dauerhafte Familientrennungen zu vermeiden. Künftig ist es im Härtefall möglich, den Ehegatten oder Abkömmling in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers nachträglich einzubeziehen. Dies gilt in Fällen, in denen der Spätaussiedler bereits in Deutschland seinen ständigen Aufenthalt hat und der bisher im Aussiedlungsgebiet verbliebene Ehegatte oder Abkömmling die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen nach dem Bundesvertriebenenrecht erfüllt.

Anlass für die zehnte Gesetzesänderung war ein Bundesratsantrag des Landes Niedersachsen aus dem Jahr 2012, den der Deutsche Bundestag nunmehr in modifizierter Form umsetzte: neben dem bereits gesetzlich geregelten Ausnahmefall

der Behinderung lässt das BVFG künftig bei der Aussiedlung von Deutschen aus Russland in Fällen von körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit Ausnahmen von den strengen Sprachanforderungen zu.

An dieser Stelle möchte ich auf die ausgezeichnete Zusammenarbeit hinweisen, die zwischen unserer Fraktion und der hessischen Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Frau Ziegler-Raschdorf, besteht und die zu

diesen Ergebnissen mit beigetragen hat.

Meine Damen und Herren,

ich komme zum vierten Punkt, die Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz. Wir haben in einer großen Kraftanstrengung erreicht, dass im Bundeshaushalt 2013 trotz aller notwendigen Sparmaßnahmen diese Kulturförderung auf 21 Millionen Euro erhöht wird.

Davon werden einmalig 100.000 Euro für die Planung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Errichtung des Sudetendeutschen Museums in München verwendet, für das der Bund bis 2015 insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung stellt.

Die Erhöhung der 96er Fördermittel ist entgegen der Stimmen der Opposition keine Hauruckaktion, sondern folgt der langfristigen Strategie der unionsgeführten Bundesregierung, das Kulturerbe der Deutschen in Osteuropa substanziell zu

erhalten und zu pflegen.

Die Beziehungen zu unseren östlichen Nachbarn sind deshalb so gut wie nie zuvor, nicht weil wir unser dortiges Kulturerbe vergessen, sondern weil wir darüber neue Brücken bauen.

So haben wir erreicht, dass der ebenfalls im Koalitionsvertrag enthaltene Aufbau der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung auch einmalig mit 1,25 Millionen Euro unterstützt wird, um die Umbaumaßnahmen im Deutschlandhaus zügig voranbringen zu können.

Außerdem steigt die sonstige Kulturförderung auf 19 Millionen Euro, mit denen etwa Baumaßnahmen beim Herder-Institut in Marburg oder Tariferhöhungen der in den Landesmuseen oder anderen Einrichtungen beschäftigten Mitarbeiter finanziert

werden.

Selbstverständlich haben wir im Bundestag eine Debatte zum aktuellen Bericht der Bundesregierung über die Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz initiiert.

Meine Damen und Herren,

ich komme zum fünften und letzten Punkt: wir haben ein neues Bundesmeldegesetz beschlossen. Dieses Meldegesetz ermöglicht u.a. den Suchdiensten – etwa des Deutschen Roten Kreuzes oder der Kirchen – einen verbesserten Zugang zu den Meldedaten und stärkt damit wesentlich deren humanitäre Arbeit.

So können die Suchdienste erstmals im Wege des automatisierten Abrufverfahrens Daten abrufen, welche über eine einfache Behördenauskunft hinausgehen, wie die derzeitige Staatsangehörigkeit oder frühere Anschriften.

Das neue Verfahren kommt insbesondere der Schicksalsklärung der nach wie vor 1,3 Millionen deutschen Vermissten des Zweiten Weltkrieges und der Familienzusammenführung von Spätaussiedlern zugute.

Meine Damen und Herren,

an den fünf Beispielen, die ich Ihnen hier kurz dargelegt habe, können Sie sehen, dass wir die Bewältigung der Kriegsfolgen auch heute noch ernst nehmen. Wir stehen weiterhin als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite und setzen uns mit ganzer Kraft für Ihre Anliegen ein.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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