Berlin/Bergstraße, 29. November 2013

"Die gemeinsame Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Rahmen der interkommunalem Zusammenarbeit ist ein Erfolgsmodell", so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). So leistet die kommunale Zusammenarbeit einen wichtigen Beitrag dazu, auch im demografischen Wandel weiter eine leistungsfähige und bezahlbare öffentliche Verwaltung zu bieten. Viele Kommunen haben deshalb gemeinsame Projekte ins Leben gerufen, um effizienter agieren zu können.

Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes, wonach Umsatzsteuer auf Leistungen gezahlt werden muss, welche Kommunen füreinander erbringen, gefährdet allerdings das Modell der interkommunalem Zusammenarbeit. Auf die Problematik wurde Dr. Meister in der Vergangenheit auch von der Stadt Zwingenberg, der Gemeinde Lautertal und dem Verband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) aufmerksam gemacht. "Mein Ziel war und ist eine rechtssichere Lösung, die die interkommunale Zusammenarbeit nicht zusätzlich belastet", so Dr. Meister. Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD im Bund hat sich Dr. Meister daher intensiv für die berechtigten Belange der Kommunen eingesetzt. So hat der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete mit darauf hingewirkt, dass der Koalitionsvertrag folgende Textpassage enthält: "Die interkommunale Zusammenarbeit soll steuerrechtlich nicht behindert werden. Wir lehnen daher eine umsatzsteuerliche Belastung kommunaler Beistandsleistungen ab und werden uns - soweit erforderlich - EU-rechtlich für eine umfassende Freistellung solcher Leistungen von der Umsatzsteuer einsetzen."

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