Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche die Festsetzung von Mindestentgelten in der Pflegebranche beschlossen. Das ist nicht nur ein wichtiger Fortschritt für die in der Pflege beschäftigten Menschen, sondern ein gesamtgesellschaftlicher Erfolg: Denn nur, wenn wir den Pflegebereich attraktiver gestalten, werden mehr Menschen diese verantwortungsvollen Berufe ergreifen.

Bis 2045 werden voraussichtlich fünf Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen sein. Sie alle haben ein Recht auf eine menschenwürdige und hochwertige Pflege, welche die Bedürfnisse kranker, behinderter und alter Menschen in den Mittelpunkt stellt. „Um diesem enormen Kraftakt als Gesellschaft wirksam und vor allem mit der notwendigen Menschlichkeit begegnen zu können, müssen wir in der Politik die entsprechenden Voraussetzungen dafür schaffen. Zur Wahrheit gehört, dass die Attraktivität des Pflegeberufes sich eben auch an seiner Bezahlung bemisst. Ich froh, dass wir mit diesem Gesetz endlich eine verbesserte Situation für Pflegekräfte und Pflegebedürftige herstellen und damit eine Kernforderung des Koalitionsvertrages erfüllen“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber.

Das Gesetz sieht zwei Wege zur Steigerung der Pflegelöhne vor. Neben einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales alternativ auf Grundlage eines Vorschlages der Pflegekommission, die nun zu einem ständigen Gremium wird, ein Mindestentgelt festlegen. „Ich bin mir sicher, dass wir mit dem Gesetz eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege erreichen können. Nur mit diesem wichtigen Baustein können wir dem Pflegekräftemangel, der insbesondere auch im ländlichen Raum in Hessen deutlich wahrnehmbar ist, effektiv und nachhaltig entgegenwirken“, resümiert der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber.

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