Berlin, 27. Februar 2013 

Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass ab sofort sogenannte Sukzessivadoptionen auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zulässig sind und den Gesetzgeber verpflichtet, bis 2014 eine gesetzliche Regelung dafür zu schaffen. Zu diesem Urteil hat es in den vergangenen Tagen eine intensive Diskussion gegeben. „Auch wenn wir das Urteil als Rechtsstaatsparteien umsetzen werden, sind Schnellschüsse nicht angebracht. Darüber hinaus ist natürlich zu prüfen, welche Konsequenzen dieses Urteil noch nach sich zieht – zumal das Adoptionsrecht und das Steuerrecht eine unterschiedliche Qualität haben“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).

Ehe und Familie sind zentrale Fundamente unserer Gesellschaft, sie sind die Keimzelle für den Staat. Nach Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. „Und dies muss erhalten bleiben“, so Dr. Meister. Selbstverständlich respektiert die CDU die Entscheidung von Menschen, die in anderen Formen der Partnerschaft, als der Ehe, ihren Lebensentwurf verwirklichen. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist dem Bedürfnis gleichgeschlechtlicher Lebenspartner nach Anerkennung und rechtlicher Absicherung ihrer Verbindung Rechnung getragen worden. „Keine Institution – weder die Ehe noch die eingetragene Lebenspartnerschaft – darf diskriminiert werden. Eine völlige Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe zwischen Mann und Frau lehne ich jedoch ab“. so Dr. Meister

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