„Ich erwarte, dass die Unternehmen, die die Frequenzen ersteigert haben, umgehend mit dem Ausbau beginnen, sodass durch die „Digitale Dividende“ noch in diesem Jahr ein weiterer Beitrag zur Versorgung ländlicher Räume mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen geleistet werden kann und die Realisierung der Breitbandstrategie der Bundesregierung weiter Form annimmt“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).

Die Bundesregierung hat in ihrer Breitbandstrategie bekräftigt, dass bis Ende 2010 flächendeckend leistungsfähige Breitbandanschlüsse mit mindestens 1 Mbit/s Downloadkapazität verfügbar sein sollen und möglichst bald Hochleistungsnetze mit mindestens 50 Mbit/s das ganze Land abdecken. Als Zwischenziel ist bis Ende 2014 eine Verfügbarkeit solcher Netze für mindestens 75 Prozent der Haushalte anzustreben. Ein Erreichen der Ziele wird dazu beitragen, regionale Ungleichheiten bei der Breitbandversorgung weitgehend zu beseitigen, neue Wachstumspotenziale zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft zu steigern.

Vor wenigen Wochen war die Versteigerung von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten zu Ende gegangen. Alle zur Versteigerung zugelassenen Unternehmen hatten dabei Frequenzblöcke ersteigert. Nach 224 Runden an insgesamt 27 Auktionstagen lag die Gesamtsumme für die versteigerten 41 Frequenzblöcke bei knapp 4,4 Mrd. Euro, die dem Bundeshaushalt zufallen.

Wie zu erwarten, waren insbesondere die sechs Frequenzblöcke im Bereich 790 bis 862 MHz sehr begehrt. „Wegen ihrer Ausbreitungseigenschaften eignen sich diese Frequenzen, die auch unter dem Begriff „Digitale Dividende“ bekannt sind, besonders gut für breitbandiges, mobiles Internet“, so Dr. Meister. Insgesamt wurden allein für diese sechs Frequenzblöcke 3,58 Milliarden Euro geboten.

Grundlage für die Versteigerung war die Verabschiedung der sog. Frequenzbereichszuweisungs planverordnung durch die unionsgeführte Bundesregierung im März letzten Jahres. Der Bundesrat hatte der Verordnung im darauffolgenden Juni zugestimmt. „Erst hierdurch wurde die Nutzung der „Digitalen Dividende“ für die Breitbanderschließung des ländlichen Raums mittels Funklösungen grundsätzlich möglich“, so Dr. Meister. Die Bundesnetzagentur hatte anschließend Vergaberegeln erarbeitet. Durch diese Vergaberegeln wird sichergestellt, dass bisher unversorgte Bereiche in kleinen und kleinsten Gemeinden vorrangig versorgt werden. Dies wird auch unserer Region unmittelbar zugutekommen, in der es noch ein paar „weiße Flecken“ auf der Breitband-Karte gibt.

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