Von Prof. Dr. Matthias Zimmer, MdB

Vor über zwei Jahren wurde die Reform der Arbeitsmarktpolitischen Instrumente wirksam. Eine Reform, um die wir im Jahr 2011 intensiv gerungen haben mit dem Ziel, die arbeitsmarktpolitischen Instrumente passgenau zu schärfen und so Übergänge in reguläre Erwerbsarbeit zu stärken. Ob die Reform diesen Zielen gerecht werden kann, wird genauer zu betrachten sein. Es gibt bereits erste Anhaltspunkte, die für unseren weiteren arbeitsmarktpolitischen Fahrplan nützlich sein können. Hierzu gehört, dass öffentlich geförderte Beschäftigungen auch künftig ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik sein wird. Hieran sollten wir als Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion anknüpfen. Auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales forderte übrigens unlängst, den sozialen Arbeitsmarkt weiterzuentwickeln.

Ein interessanter Ansatz könnte die Einführung eines „Passiv-Aktiv-Transfers“ sein. Im Zuge des Passiv-Aktiv-Transfer (kurz: PAT) sind sogenannte passive Leistungen wie Regelsätze oder Kosten der Unterkunft in aktive Leistungen umzuwandeln. Gemeint ist damit, dass solche Leitungen in Finanzierungsbestandteile sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden. Allerdings handelt es sich beim PAT nicht um ein neues Kombilohnmodell, also nicht um die Subventionierung von Niedriglohnjobs, sondern um die Organisation eigenständiger und sinnvoller Tätigkeiten in einem sozialen Arbeitsmarkt. Einsatzfelder könnten beispielsweise im Bereich ökologischer Infrastrukturmaßnahmen oder Pflege der Kulturlandschaft liegen.

Hinter dem PAT steckt die Idee, Menschen aus ihren Vermittlungshemmnissen zu lösen und somit den Weg für einen Übergang in reguläre Beschäftigung zu ebnen. Wir wollen und dürfen niemanden aufgeben und müssen Perspektiven schaffen. Dies kann nachhaltig nur gelingen, indem wir passgenaue Beschäftigungen fördern, aber auch arbeitsmarktferne Maßnahmen ernsthaft hinterfragen. Arbeitsmarktmaßnahmen dürfen selbstverständlich nicht wettbewerbsverzerrend wirken und Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt gefährden oder verdrängen. Dennoch müssen Tätigkeiten des sozialen Arbeitsmarkts näher an den ersten Arbeitsmarkt heran. Maßnahmenkarussells bringen niemandem etwas: weder den Betroffenen noch den Steuerzahlern. Der PAT stellt daher nicht nur eine progressive Finanzierungsform von Arbeitsmarktpolitik dar, er soll vor allem in den exemplarisch genannten Einsatzfeldern auch Perspektiven für Langzeitarbeitslose bieten.

Gegen den PAT werden vor allem zwei Vorbehalte angeführt. Der Finanzierungsweg weckt insbesondere die Befürchtung, dass die passiven Leistungen des Bundes auf kommunaler Ebene anderweitig zweckentfremdet werden könnten, anstatt sie in aktive Arbeitsmarktförderungen umzuwandeln. Die Erfahrungen aus anderen Bereichen zeigen, dass diese Vorbehalte nicht unberechtigt sind. Dem kann man aber etwa durch eine Klarstellung begegnen, dass die Deckungsfähigkeit der bundesseitigen Leistungen mit den Aktivleistungen nur gegeben ist, wenn diese eindeutig für den Passiv-Aktiv-Transfer spezifiziert werden.

Der zweite Vorbehalt zielt auf den bürokratischen Aufwand. Der Passiv-Aktiv-Transfer spreche nur einen kleinen Teil der Langzeitarbeitslosen an, produziere dafür jedoch eine Menge bürokratischen Aufwand, wird argumentiert. Natürlich bedarf jedes Arbeitsmarktinstrument einer bürokratischen Betreuung – ohne diese geht es nicht. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) kommt zu dem Ergebnis, dass es vor allem beim sozialen Arbeitsmarkt darauf ankommt, die Zielgruppe eng umrissen und mit Augenmaß zu definieren (vgl. IAB-Stellungnahme 2/2013, S. 14)* . Wollen wir in diesem Sinne Langzeitarbeitslosen passgenaue Maßnahmen anbieten, wird dies nicht ohne Aufwand gehen.

Es lohnt sich, die Menschen abzuholen und mit konkreten Perspektiven aus der Langzeitarbeitslosigkeit zu lösen. Der Passiv-Aktiv-Transfer kann uns dabei helfen.

* Stellungnahme zur Verbesserung der Chancen von Langzeitarbeitslosen - Zur Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes oder eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors.

 

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