Berlin, 7. Juni 2019: Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag weitere Verbesserungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit beschlossen. Zum einen werde die Situation von Arbeitnehmern verbessert und sie etwa vor illegalen Lohnpraktiken, die Vorenthaltung von Sozialleistungen oder die illegale Beschäftigung an sich zu schützen. Zum anderen werden die Kontrolleure in die Lage versetzt, gezielt gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung vorzugehen. Dies gehe einher mit einer erheblichen personellen Stärkung der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Nicht zuletzt schaffe das Gesetz eine bessere Grundlage zur Bekämpfung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeld.

Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Zimmer erklärt hierzu: „Das beschlossene Gesetz sei wichtig vor dem Hintergrund, da die Missbrauchsformen in den letzten Jahren immer komplexer geworden sind und einen überwiegend grenzüberschreitenden Charakter angenommen haben. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kann in Zukunft bereits bei der Anbahnung sowie Täuschung und nicht erst beim Vollzug von illegaler Beschäftigung, z. B. direkt an den sogenannten Tagelöhnerbörsen, tätig werden. Dies schützt die Arbeitnehmer und sichert einen fairen Wettbewerb. Die geplante Erweiterung der Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geht mit einer erheblichen personellen Stärkung einher.“

Das Gesetz schaffe auch eine bessere Grundlage zur Bekämpfung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeld. „Hier geht es um Fälle, in denen durch Vorlage gefälschter Dokumente und Scheinarbeitsverträge unberechtigt Kindergeld gezahlt wird. Diese Zahlungen kamen dabei nicht den Kindern zugute, sondern meist kriminellen Banden“, so Zimmer.

Mit dem Gesetz werde eine eigene Prüfungskompetenz der Familienkassen für die Frage der Freizügigkeitsberechtigung eingeführt und Zahlungseinstellung bereits bei Betrugsverdacht ermöglicht. „Auch besteht fortan für neu zugezogene Unionsbürger in den ersten drei Monaten nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie Einkünfte nachweisen. Diese Maßnahmen setzen ein klares Stoppschild gegen Sozialleistungsmissbrauch und verhindern Anreize, nur wegen des Kindergeldes nach Deutschland zu kommen“, bekräftigte Zimmer abschließend.

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