Anstoß für den Gesetzentwurf war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer 2012. Neben einer transparenteren und bedarfsgerechten Neubemessung und Fortschreibung der Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz berücksichtige der Gesetzentwurf auch praktische Erfahrungen seit der Einführung des Gesetzes. „Aber auch Kindern und Jugendlichen wird künftig von Anfang an ein Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen eröffnet. Damit wollen wir grundlegende Bildungs- und Teilhabechancen rechtzeitig eröffnen, denn ein verbesserter Bildungsstand kann helfen, späteren Integrationsproblemen vorzubeugen. Darüber hinaus wollen wir weitere soziale Ausgrenzungen zum Beispiel vom gemeinsamen Mittagessen in Schulen oder Kindertagesstätten vermeiden. Es ist also der Versuch der Integration von Anbeginn“, so Zimmer abschließend.