Berlin, 15. Oktober 2014:  In seiner heutigen Sitzung hat der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beraten. Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Zimmer zeigte sich zuversichtlich, dass die Änderungen das Gesetz praktikabler machen. „Das Asylbewerberleistungsgesetz trägt der besonderen Bedarfslage von Asylbewerbers Rechnung. Sie reisen häufig ohne Hab und Gut ein und sind deshalb auf eine rasche und gezielte Erstversorgung angewiesen. Die Union lehnt daher auch die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes ab, wie dies beispielsweise von den Grünen gefordert wird“, so Zimmer.

Anstoß für den Gesetzentwurf war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer 2012. Neben einer transparenteren und bedarfsgerechten Neubemessung und Fortschreibung der Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz berücksichtige der Gesetzentwurf auch praktische Erfahrungen seit der Einführung des Gesetzes. „Aber auch Kindern und Jugendlichen wird künftig von Anfang an ein Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen eröffnet. Damit wollen wir grundlegende Bildungs- und Teilhabechancen rechtzeitig eröffnen, denn ein verbesserter Bildungsstand kann helfen, späteren Integrationsproblemen vorzubeugen. Darüber hinaus wollen wir weitere soziale Ausgrenzungen zum Beispiel vom gemeinsamen Mittagessen in Schulen oder Kindertagesstätten vermeiden. Es ist also der Versuch der Integration von Anbeginn“, so Zimmer abschließend.

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