Der Deutsche Wirtschaftsfilmpreis zeichnet auch in diesem Jahr das kreative und innovative Potenzial von Filmschaffenden aus und prämiert herausragende Wirtschaftsfilme. Filmschaffende stehen angesichts der Pandemie vor besonderen Herausforderungen. In diesem Jahr wurde daher das Preisgeld auf 40.000 Euro verdoppelt. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

Ziel des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) gestifteten Deutschen Wirtschaftsfilmpreises ist es, audiovisuelle Produktionen zu fördern, die Aspekte der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland beleuchten und für eine breite Öffentlichkeit interessant aufbereiten. Ziel ist es vor allem, die Bedeutung der Wirtschaft für den Standort, die Innovationskraft und das Zusammenleben in Deutschland erfahrbar zu machen. Zudem sollen Innovationen aus und für die Filmwirtschaft sowie die (journalistische) Wissensvermittlung über wirtschaftliche und politische Zusammenhänge in der deutschen Gesellschaft durch audiovisuelle Medien gefördert werden. Der Wettbewerb hat darüber hinaus das Ziel, zur Professionalisierung der Künstler und Kreativen der deutschen Filmbranche beizutragen.

„Auch in diesem Jahr werden für unseren erfolgreichen Wettbewerb die besten Filme rund um das Thema Wirtschaft gesucht - zum 54. Mal! Beiträge, die sich an Kinder und Jugendliche richten sowie solche, die der Wissensvermittlung im Internet dienen, sind besonders willkommen. Hierfür werden in diesem Jahr 20.000 Euro Preisgeld in der Kategorie `Wirtschaft gut erklärt` ausgeschrieben – zusätzlich zu weiteren 20.000 Euro für die Nachwuchskategorie“, erklärt Willsch.
„Bewerben konnten sich wieder Filmproduzenten und Kreative, Nachwuchsfilmschaffende, Agenturen und Unternehmen. Der Preis wurde weiter modernisiert und die Wettbewerbskategorien übersichtlicher und attraktiver gestaltet. Besonders erwünscht sind für alle Kategorien neue audiovisuelle Formate für digitale Medien (social media-Kanäle, blogs etc.). Aus den eingereichten Beiträgen wird der Preisrichterausschuss für den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis die besten Beiträge in drei Kategorien nominieren“, so Willsch weiter.

Der Wirtschaftsfilmpreis ist eine Auszeichnung, die aus einer Urkunde für die ersten drei Plätze einer Kategorie und einer Trophäe für den ersten Platz besteht. Bis zu drei Geldpreise können in der Kategorie 3 zum Zwecke der Nachwuchsförderung vergeben werden. Außerdem können bis zu drei Geldpreise in der Kategorie 1 „Wirtschaft gut erklärt“ für besonders herausragende Onlinebeiträge bzw. innovative audiovisuelle Formate für digitale Medien (social media-Kanäle, blogs etc.) vergeben werden. Die Höhe aller Preisgelder beträgt in diesem Jahr insgesamt 40.000 Euro. Die festliche persönliche Preisverleihung soll im Spätsommer in Berlin stattfinden. Bis zum 18. April 2021 können Wettbewerbsbeiträge online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - als hauptverantwortliche Geschäftsstelle für den Wettbewerb - eingereicht werden. Weitere Details zu den Kategorien sowie zur Einreichung von Filmbeiträgen sind im Erlass und der Ausschreibung auf der Internetseite Deutscher Wirtschaftsfilmpreis (www.deutscher-wirtschaftsfilmpreis.de) abrufbar.

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag