Bettina M. Wiesmann: „Respekt und Anerkennung für intersexuelle Menschen: Geschlechtsverändernde Operationen an Inter-Kindern ohne Einwilligung endlich verboten!“

Zur Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung erklärt die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU), Mitglied im Familienausschuss und in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages:

„Kinder, die bei Geburt kein eindeutiges Geschlecht haben, sollen nicht mehr ungefragt modellierende Operationen oder Hormongaben über sich ergehen lassen müssen. Der Gesetzgeber hat gestern fortgesetzt, was mit der Erleichterung des Personeneintrags für die auch als „Intersexuelle“ bezeichneten Menschen 2018 begonnen wurde: die Anerkennung von Menschen, deren Geschlecht weder männlich noch weiblich angelegt ist. Auch wenn es sich hier um eine kleine Minderheit handelt, haben sie die gleichen Rechte auf Anerkennung und vor allem Annahme durch die Gesellschaft wie alle anderen.“

Zum Gesetz führt die Abgeordnete aus:
„Wir haben in diesem Gesetz geregelt, dass nur medizinisch notwendige Operationen genehmigt werden dürfen, alles Übrige soll unter dem Vorbehalt der Einwilligungsfähigkeit des Kindes stehen. Das heißt, dass etwa ab dem 14. Lebensjahr das betroffene Kind selbst entscheiden darf, ob es sich einem bestimmten Geschlecht zuordnen möchte. Durch die Einbeziehung des Familiengerichts und einer medizinisch-interdisziplinären Kommission wird künftig ein möglicherweise notwendiger Eingriff genauso wie eine vom Betroffenen gewünschte Anpassung des Geschlechts neutral festgestellt. Dabei werden die Eltern und das Kind selbst einbezogen.“

Wiesmann lobt das Ergebnis, zu dem im parlamentarischen Verfahren neben dem Ministerium und den Fachpolitikern der Koalition auch die angehörten Spezialisten wichtige Punkte beigetragen hätten. „Inter-Kinder können so eine Kindheit ohne häufige Nachoperationen und Medikation durchlaufen und dann mit der notwendigen Reife selbst über ihr weiteres Leben entscheiden. Das ist gut und dient dem Wohl dieser Kinder ebenso wie dem Respekt vor der Vielfalt der Schöpfung in der Gesellschaft.“

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