Seit 1993 vergibt der Deutsche Bundestag jährlich – das nächste Mal im Frühjahr 2021 – den mit 5.000 Euro dotierten Medienpreis. Mit dem Medienpreis Parlament werden herausragende publizistische Arbeiten gewürdigt, die zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Abläufe, Arbeitsweisen und Themen beitragen. Das teilt der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Rheingau-Taunus / Limburg, Klaus-Peter Willsch (CDU), mit.

Eingereicht werden können journalistische Beiträge mit regionalem oder überregionalem Bezug, die in Tages- oder Wochenzeitungen und in Online-Medien erschienen oder in Rundfunk oder Fernsehen ausgestrahlt worden sind. Der eingereichte Beitrag muss zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 30. September 2020 veröffentlicht worden sein. Dabei werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Benennungen durch Dritte berücksichtigt. Dem Bewerbungsschreiben sind drei Exemplare der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Arbeit, ein Lebenslauf der Autorin beziehungsweise des Autors sowie die von dieser beziehungsweise diesem unterschriebene Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung beizufügen. Letztere ist unter www.bundestag.de/medienpreis zu finden.

„Der Medienpreis des Deutschen Bundestages soll die kritische und qualitative Auseinandersetzung mit der Arbeit des Parlamentes in Form von medialer Berichterstattung unterstützen. Er ist eine schöne Geste der Unterstützung für unseren Journalismus und unsere Medienwelt. Beide tragen durch ihre enormen Reichweiten insbesondere in der schnelllebigen Zeit des Internets eine große gesellschaftliche Verantwortung. Insofern ist die Auszeichnung als Preis und zugleich als Aufruf zu verstehen, sich dieser Verantwortung bewusst zu sein“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Willsch.

Einsendeschluss ist der 5. Oktober 2020. Es gilt der Poststempel.

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