Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 (Konjunkturpaket) werden erneut Mittel in Höhe von 600 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Die Mittel stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Kommune und die Stadtentwicklungspolitik zur Verfügung. Die Projekte können auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

„Um die Mittel des Konjunkturpakets möglichst schnell zu verausgaben, beabsichtigt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags im September 2020 Projekte mit einem Bundeszuschuss von insgesamt 200 Millionen Euro auf Basis der Interessenbekundungen zum Projektaufruf 2018 für eine Förderung zu beschließen. Für diese erste Tranche ist eine erneute Bewerbung nicht erforderlich!

Weitere 400 Millionen Euro stehen für den Projektaufruf 2020 zur Verfügung. Für diese zweite Tranche ist ein Beschluss des Haushaltsausschusses im I. Quartal 2021 vorbehaltlich des Beschlusses des Deutschen Bundestags zum Bundeshaushalt 2021 geplant. Kommunen, die eine Interessenbekundung auf den Projektaufruf 2018 eingereicht hatten und noch nicht gefördert werden, können ihre Interessenbekundungen gegebenenfalls aktualisiert erneut einreichen,“ erklärt Willsch.

„Der Schwerpunkt soll bei Sportstätten liegen wie beispielsweise öffentlich genutzte Sportplätze einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibäder, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. Grundsätzlich gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Die Förderung umfasst grundsätzlich konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Bei gemeinsamen Projekten mehrerer Kommunen übernimmt eine Kommune die Federführung. Die Stadtstaaten werden hierbei wie Kommunen behandelt,“ so Willsch weiter.

Die Projektskizzen sowie deren Anlagen müssen bis zum 30. Oktober 2020, 24:00 Uhr über das elektronische Antragssystem easy- Online unter https://foerderportal.bund.de/easyonline eingehen. Der Zugang ist ab dem 21. August 2020 möglich.

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