Berlin/Frankfurt, 13.05.2020: Bettina M. Wiesmann MdB: „Kein Verständnis für den Versuch, den Schulstart für Viertklässler in Hessen weiter zu verzögern. Insbesondere die Schwächsten leiden unter dem ausbleibenden Schulbesuch.“

Der ursprünglich für den 27. April vorgesehene Schulstart für Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse war aufgrund eines Normenkontroll-Eilverfahrens verschoben worden. Der neue Termin zum Wiedereinsetzen der Schulpflicht für Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse wurde auf den 18. Mai festgelegt. Am 12. Mai informierte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH), dass auch dieser Termin mittels Eilverfahren angefochten worden sei. Ein Urteil kann jederzeit erfolgen.

„Ich finde es unerträglich, wenn Einzelne nun die von der Gemeinschaft unter harten Entbehrungen ermöglichten Lockerungen zunichtemachen“, so Bettina M. Wiesmann (CDU), Bundestagsabgeordnete für Frankfurt am Main und Mitglied des Familienausschusses sowie der Kinderkommission des Deutschen Bundestags. „Den Parlamenten und der Landesregierung sind allerdings zunächst einmal die Hände gebunden. Wir haben glücklicherweise eine unabhängige Justiz.“

„Dass Eltern ihre Kinder schützen wollen, kann ich sehr gut verstehen. Dass dies jedoch auf dem Rücken aller Viertklässler und ihrer Eltern geschehen muss, kann ich nicht nachvollziehen. Eine Ausnahmeregelung hätte schließlich auch erstrebt werden können, gesundheitlich belastete Familien werden bei der Schulöffnung berücksichtigt. Seit Wochen harren die Familien in ihren Wohnungen aus. Die Lockerungen, die auch in der Wiederaufnahme des Schulbetriebes bestehen, wurden sehnlichst erwartet. Neben den sozialen und psychologischen Aspekten ist die Rückkehr ins Klassenzimmer auch aus didaktischen Gründen geboten“, so Wiesmann weiter, die sich bereits vor drei Wochen gemeinsam mit der Frankfurter Ortsbeirätin im OBR 2, Christina Ringer, zugunsten der Entlastung für Familien für eine vorsichtige Öffnung der Spielplätze und Erweiterung der Notbetreuung ausgesprochen hatte.

Unter dem Ausbleiben des Schulunterrichts in den Schulen litten insbesondere Kinder aus sozial und sprachlich benachteiligten Familien in Ballungsräumen. Die Wohnsituation biete meist keine Möglichkeiten der freien Bewegung, Kontakte seien weiterhin eingeschränkt, Sportvereine führen ihre Angebote erst allmählich wieder hoch. Komme hierzu noch Homeoffice der Eltern und/oder finanzielle Sorgen, würde daraus schnell eine enorme Belastung für die Familie. Auch der Gefahr häuslicher Gewalt, die allerorts gestiegen ist, könne durch die jetzt geplante behutsame Schulöffnung entgegengewirkt werden, erläutert Wiesmann.

„Meine Hoffnung ist, dass das Urteil zugunsten der Viertklässler und ihrer Familien ausfällt. Dafür spricht sicherlich das umfassende und gut begründete Schulöffnungskonzept, das die Landesregierung vorgelegt hat. Dem Schulbesuch am Montag steht dann hoffentlich nichts mehr im Wege“, so Wiesmann abschließend.

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