Berlin/Frankfurt, 17.01.2020: Bettina M. Wiesmann MdB: „Kein Pardon für Cybergrooming-Täter! Überfällige Änderung des Strafgesetzbuches bringt wichtige Fortschritte im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und Gewalt.“

Bundestag macht Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet strafbar und erleichtert das verdeckte Ermitteln

Täter, die sexuelle Kontakte mit Kindern über das Internet anbahnen, werden es künftig schwerer haben, ungestraft davonzukommen. Diese als Cybergrooming bezeichnete Form des sexuellen Missbrauchs nötigt die Opfer zu sexuellen Handlungen, die sie selbst nicht wollen und oft auch noch gar nicht verstehen.

Hierzu erklärt die Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann: „Online-Täter können sich jetzt nicht mehr sicher sein, ob auf der anderen Seite ein mögliches Opfer oder ein getarnter Ermittler der Polizei sitzt. Und selbst wenn sie merken, dass sie erwischt werden, können sie sich nicht mehr herausreden, dass sie doch gar nichts getan hätten: Künftig ist bereits der Versuch eines Missbrauchs strafbar, denn er ist eindeutig mit der Missbrauchsabsicht verbunden.“

Auch können sich Ermittler jetzt mit computergenerierten Motiven verdeckt Zugang zu geschlossenen Foren im Darknet verschaffen, in denen Täter anonym ihre Aufnahmen tauschen. Neue Interessenten müssen als Zugangsvoraussetzung solche Darstellungen liefern. Zur Sicherheit vor Irrtümern und zur Sicherheit der Ermittler muss für diese Ausnahme ein Richter den Einsatz genehmigen, denn das Vortäuschen einer Straftat ist außerhalb dieses eng umgrenzten Gebiets auch für Ermittler strafbar.

Dazu die Familienpolitikerin, die auch Mitglied der Kinderkommission ist: „Ich bin sehr froh, dass sich die Forderung der CDU durchgesetzt hat, endlich wirksame Instrumente gegen die sexuelle Ausbeutung und den Missbrauch von Kindern zu schaffen. Im vergangenen Jahr hat die Kinderkommission unter meinem Vorsitz parteiübergreifend diese Neuregelung gefordert, die auch vom Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes Rörig, unterstützt wird.“

Doch sei damit noch nicht das Ende des Missbrauchs erreicht, ergänzt Wiesmann. Ein einziges Foto könne tausendfach kopiert oder gegen andere Missbrauchsfotos getauscht werden. Opfer müssten also damit rechnen, dass sie im realen Leben Tätern begegnen, die ihr Foto bei sich auf dem Rechner haben. Wiesmann: „Ich fordere deshalb, dass das Aufspüren und die Vernichtung von solchen Darstellungen im Internet von der Bundesregierung besser gefördert wird.“

Wiesmann weiter: „Dieses gute Gesetz beendet noch eine weitere Ungerechtigkeit: Sexuelle Belästigung, von der fast ausschließlich Frauen betroffen sind, wird endlich als gleichrangiges Delikt gewertet. Bisher wurden Täter nur wegen der begleitenden Nötigung, Körperverletzung oder Diebstahls bestraft, während die Opfer – Frauen – monate- oder jahrelang das Trauma des sexuellen Übergriffs mit sich herumtragen, weil diese Tat für sie viel schwerwiegender ist. Dem wird der Bundestag nun gerecht: Die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen und von Männern ist strafbar!“

Hintergrund zum Cybergrooming:
Es ist Missbrauch, wenn ein Täter ein Kind dazu bringt, vor der Kamera sexuell anregend zu posieren oder Kleidung abzulegen. Kinder wissen oft gar nicht, was sie da tun, oder sie wagen nicht zu widersprechen, wenn der vermeintliche Kumpel plötzlich etwas fordert und sie den Kontakt nicht abbrechen wollen. Deshalb ist es wichtig, dass schon die Anbahnung solcher Kontakte strafbar wird, auch wenn der Täter nur mit einem verdeckten Ermittler kommuniziert. Früher hielt man das „Anbahnen“ nicht für strafbar, weil ja real nichts „passiert“ sei. Heute weiß man aus der Kriminologie, dass schon in dieser Phase des Kontakts die jungen Opfer gefährdet sind, weil sie die Situation nicht einschätzen können, dass jede Anbahnung unweigerlich auf eine Tat zielt und dass die Opfer bereits in dieser Phase psychisch geschädigt werden.

Der Begriff „Kinderpornographie“ ist eine Verharmlosung. Pornographie ist freiwilliges berufsmäßiges erotisches Posieren oder Handeln Erwachsener zum Angucken. Kinder tun das nicht freiwillig, schon weil sie gar nicht verstehen oder entscheiden könnten, was sie da tun. Ihre sexuelle Selbstbestimmung wird gebrochen. Deshalb handelt es sich tatsächlich um sexuellen Missbrauch von Kindern.

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