Berlin: Der Bundestag befasst sich seit einigen Wochen mit der vierten Novelle des Arzneimittelgesetzes. Das Gesetz wird noch in dieser Woche beschlossen. Der Punkt der gruppennützige Forschung an volljährigen Nichteinwilligungsfähigen wird seit Wochen im Bundestag und Gesundheitswesen diskutiert. Zu diesem Punkt fand am 19. Oktober 2016 im Bundestag eine Anhörung statt, geladen wurden die Bundesregierung, alle Fraktionen und Fachexperten. Im Anschluss der Anhörung wurden alle Argumente bewertet und in den Fraktionen hineingetragen.

Das bisherige Gesetz lässt eine sogenannte gruppennützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen Erwachsen nicht zu. Bei den vorliegenden Anträgen gibt es unterschiedliche Ansätze und Abweichungen, die unter strengen Auflagen eine Forschung an gruppennützigen nichteinwilligungsfähigen Erwachsen zu lassen. Die Regelung soll sich vor allem an Menschen mit Demenz richten.

Aufgrund zahlreicher Nachfragen von Bürgern zum Stimmverhalten morgen, teilt der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister und Parlamentarische Staatssekretär mit, welchen Antrag er unterstützen wird. Dr. Michael Meister (CDU) ist Mitunterzeichner eines Änderungsantrages, der die Regelung dem 2013 einstimmigen fraktionsübergreifenden Beschlusses " bei Forschung an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen und an Personen in Notfallsituationen ein direkter individueller Nutzen voraussetzen" entspricht. "Ich habe mich für diesen Antrag entscheiden, weil die heutigen Schutzstandards, die in Deutschland bei klinischen Studien für nicht einwilligungsfähige Erwachsene gelten, insbesondere hinsichtlich der Würde des Menschen und seiner körperlichen Unversehrtheit erhalten bleiben müssen, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister.

An Ende der Woche wird dann im Bundestag über die endgültige Fassung der vierten Novelle des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften abgestimmt.  

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