Berlin, 26. April 2013

„Die christlich-liberale Koalition im Bund will den Bürokratieabbau weiter vorantreiben und die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen verkürzen“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages stimmte am Mittwoch dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen zu. Die drei Oppositionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke stimmten geschlossen dagegen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die bisher zehnjährigen Aufbewahrungsfristen für die Wirtschaft in der Abgabenordnung und im Umsatzsteuergesetz in einem ersten Schritt auf acht Jahre verkürzt werden. Auch die Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch sollen in einem ersten Schritt ebenfalls auf acht Jahre und ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden. „Diese Maßnahme führt zu einem Einsparpotenzial an Bürokratiekosten für die Unternehmen von rund 2,5 Milliarden Euro jährlich“, so Dr. Meister.

Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist zudem eine Erleichterung für Arbeitnehmer geplant. Die Antragsmöglichkeit für Freibeträge kann auf zwei Kalenderjahre verlängert werden. Damit müssten Arbeitnehmer den Antrag nicht mehr jährlich stellen.

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