Berlin, 18. Februar 2013

Bergsträßer Erwerbsloseninitiativen sowie die Arbeitsgruppe Asyl hatten sich am 5. Februar 2013 in der regionalen Presse kritisch zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert. Dieser sieht Änderungen im Bereich der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (PKH) sowie der Beratungshilfe vor. Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) wird in dem Presseartikel vom 5. Februar zwar namentlich angesprochen. Allerdings wurde Dr. Meister von den Bergsträßer Erwerbsloseninitiativen oder der Arbeitsgruppe Asyl wider Erwarten bis heute nicht zum Thema persönlich angeschrieben. Deswegen nimmt Dr. Meister ebenfalls öffentlich Stellung zu dem Gesetzentwurf:

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und FDP vereinbart, das Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht zu überprüfen und einer missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegenzuwirken. Dies jedoch unter der Bedingung, dass der Zugang zum Recht allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Einkünften und Vermögen weiterhin eröffnet bleibt. „Ziel des Gesetzes ist es, die PKH und die Beratungshilfe effizienter zu gestalten, damit auch weiterhin alle Menschen in Deutschland Zugang zum Recht bekommen“, so Dr. Meister. In den letzten Jahren sind die Gesamtkosten für die PKH stark gestiegen und haben deswegen Einsparungen notwendig gemacht.

Dringender Handlungsbedarf ist insbesondere bei den vermehrt auftretenden missbräuchlichen Inanspruchnahmen der PKH gegeben. „Viel zu oft liegen die Voraussetzungen für eine Bewilligung gar nicht vor. Eine solche unberechtigte Bewilligung geht letztendlich zu Lasten der Menschen, die wirklich Hilfe brauchen“, so Dr. Meister. Deswegen wird es zukünftig eine umfassendere Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen geben. Gleichzeitig sollen auch die Bewilligungsvoraussetzungen für die Beratungshilfe konkreter gefasst und das Vergütungssystem flexibilisiert werden.

„Meine Kolleginnen und Kollegen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich lassen uns bei diesen Anpassungen vom Subsidiaritätsprinzip leiten“, so Dr. Meister. Wie alle Sozialleistungen sind PKH und Beratungshilfe Hilfe in der Not, auf die der Bürger nur als letztes Mittel zurückgreifen soll.

 

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