Berlin, 19. Dezember 2012

Am 1. Januar 2013 tritt das Gesetz zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches in Kraft. Mit diesem Gesetz übernimmt der Bund für die Kommunen schrittweise die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. „Die Union hält damit ihr Versprechen, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und ihnen mehr Gestaltungsfreiheit zu geben. Die Union unterstreicht damit erneut ihre besondere Rolle als die Kommunalpartei“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).

Das Gesetz bringt den Kommunen eine nachhaltige Entlastung – auch weil die Ausgaben in der Grundsicherung im Alter wegen der demografischen Entwicklung langfristig ansteigen werden. Allein für den Zeitraum von 2013 bis 2016 entlastet der Bund die Kommunen mit der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um fast 20 Milliarden Euro. „Damit leisten wir einen starken Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen der Kommunen“, so Dr. Meister.

Die Union korrigiert die Fehler von Rot-Grün. Die im Jahr 2003 eingeführte Grundsicherung im Alter wurde damals auf die Kommunen übertragen, ohne die notwendige Finanzierung sicherzustellen. Seit 2003 haben sich die Kosten allerdings verdreifacht. Unter anderem nahmen auch Ältere die Grundsicherung in Anspruch, für die eine mögliche Unterstützung und Solidarität innerhalb ihrer eigenen Familie nicht möglich war. Etliche Senioren können oder wollen - trotz ihres eigenen und zum Teil jahrzehntelangen Einsatzes für ihre Kinder oder andere Familienangehörige - diese Solidarität der eigenen Familie nicht zumuten.

Mit dem Gesetz verwirklichen wir unseren Ansatz der Subsidiarität: Aus der alten Sozialhilfe, für die die Kommunen allein zuständig waren, wurde die Grundsicherung im Alter entwickelt. Die Leistung wurde ausgeweitet. Der Bund setzt die Kommunen nun in die Lage, ihrer vom Bund auferlegten Verantwortung nachzukommen. Die Durchführung bleibt bei den Kommunen. Dies stärkt die kommunale Selbstverwaltung.

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag