Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ESM erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Helmut Heiderich:

"Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des ESM und damit auch meiner Zustimmung im Deutschen Bundestag bestätigt. Insbesondere wurde klargestellt, dass die deutsche Haftung auch weiterhin unter der Kontrolle und Zustimmungspflicht von uns Abgeordneten steht. Zudem ist das Urteil ein klares Signal, dass Deutschland seiner Führungsverantwortung in Europa auch in Zukunft gerecht werden kann.

Der Urteilsspruch aus Karlsruhe unterstreicht den Ansatz von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der CDU, wonach Solidarität und Solidität, sowie Leistung und Gegenleistung untrennbar zusammengehören. In Not geratene Länder können ESM-Finanzhilfen somit nur in Anspruch nehmen, wenn sie erhebliche Eigenanstrengungen unternehmen, Strukturreformen durchführen und ihre Haushalte in Ordnung bringen. Die Einhaltung dieser Kriterien wird künftig noch strikter überwacht, damit sichergestellt ist, dass der ESM keine bequeme Gelegenheit für schlecht haushaltende Euro-Staaten ist, um an billige Kredite zu kommen."

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