Berlin, 03. September 2013

Die UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe gilt seit diesem Sommer auch in Deutschland. Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen, die Formen lebendiger Alltagskultur pflegen, können eine Bewerbung zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes einreichen . Die reiche deutsche Kulturlandschaft zeichnet sich nicht nur durch Kirchen und Schlösser, Museen, Bibliotheken und Theater aus, sondern auch durch Traditionen und Bräuche, Tänze, regionale Sprachen und Dialekte, narrative Überlieferungen, kulinarische sowie handwerkliche Traditionen.

"Das UNESCO-Übereinkommen bietet uns die Chance zu einem unvoreingenommenen Blick auf unser kulturelles Erbe und somit auch auf unsere nationale Identität", so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). Die UNESCO definiert immaterielles Kulturerbe als Bräuche, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten - sowie die dazugehörigen Instrumente, Artefakte und kulturellen Räume, welche Gemeinschaften und Gruppen als Bestandteil ihres kulturellen Erbes betrachten. Man darf gespannt sein, welche Vorschläge aus der Gesellschaft für die UNESCO-Liste kommen werden. Die erste Ausschreibungsrunde endet am 30. November 2013. Bis dahin können Vereine, Verbände und Organisationen ihre Initiativen bei den Ländern einreichen. Ein Expertenkomitee trifft die Auswahl, die anschließend auf nationaler Ebene zusammengeführt wird.

In Hessen sammelt das Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Bewerbungen um Anerkennung als immaterielles Kulturgut. Die Bewerbungsunterlagen können im Internet unter der Adresse www.unesco.de/immaterielles-kulturerbe.html abgerufen werden.

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