Der heimische Bundestagsabgeordnete Helmut Heiderich hat sich mit konkreten Vorschlägen zur Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) an Wirtschaftsminister Gabriel gewandt. Der CDU-Politiker fordert die strikte Einhaltung von max. 2,5 GW beim Zubau neuer Windenergieanlagen. „Ich bezweifle aber, dass wir dies mit dem augenblicklich geplanten „atmenden Deckel“ wie von der Bundesregierung geplant hinbekommen.“ Dies sei schon in der letzten Wahlperiode gescheitert.

 

Heiderich schlägt deshalb vor, ab sofort wieder zum sogenannten „Windhund-Verfahren“ zurückzukehren. „Entweder werden nur so lange Anträge entgegen genommen, bis die 2,5 GW erreicht sind. Oder es werden zunächst die Anträge bewilligt, die den höchsten Referenzertrag garantieren, also an den besten Windstandorten stehen.“ Das sei die beste Lösung, weil so die Subventionsbelastung für die Bürger am geringsten bleibe.

 

„Für Windräder an den besten Standorten (150% Referenzertrag) müssen unsere Bürger über 5 Jahre die vollen Subventionen aufbringen. Bei Windrädern an schwachen Standorten (77,5% Referenzertrag) müssen die Haushalte dagegen insgesamt 20 Jahre die vollen Subventionen mit ihrer Stromrechnung begleichen.“ Die sei den Bürgern nicht länger zuzumuten. „In keinem Supermarkt zahlt man schließlich für schlechtere Ware auch noch deutlich höhere Preise“, so Heiderich.

 

Der Bundestagsabgeordnete verweist darauf, dass von den rund 24.000 Windrädern, die bereits am Netz seien, rund 10.000 auf neuere Technik (Repowering) aufgerüstet werden sollen. Allein dies bringe nach Schätzung der Fachleute einen Kapazitätszuwachs von 20 GW. „Das heißt, für diese und die nächste Wahlperiode wird die 2,5 GW-Obergrenze allein dadurch weitgehend erfüllt. Es braucht daneben also nur noch sehr eingeschränkt neue Windanlagen an Land.“

 

Zudem müsse endlich eine stärkere Bürgerbeteiligung bei den Genehmigungsverfahren eingeführt werden. „Eine Bürgerbeteiligung ist momentan erst bei 20 oder mehr Windrädern je Anlage vorgesehen.“ Dies könne bei den heutigen Rädern von 200 Höhenmetern und mehr nicht ernsthaft als Gesetzesregel bestehen bleiben.

 

Auch sieht der CDU-Politiker keine Veranlassung mehr, den Antragstellern eine absolute Bauprivilegierung im Außenbereich zu gewähren. „Dies führt vor Ort häufig zu einer völligen Missachtung der Bürger und einer Dominanzsituation, die demokratischen Strukturen nicht mehr angemessen ist.“ Letztlich sei heute vorgeschrieben, dass bei Auswirkungen auf die Natur ein Radius der 15fachen Höhe der Windräder beachtet werden muss. Bei den Auswirkungen auf dem Menschen werde dagegen nur maximal die 5-fache Windradhöhe beachtet. „Auch das ist ein Widerspruch, der bei dieser Reform dringend korrigiert werden muss.“

 

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