Berlin/Biblis, 25. Juni 2013

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG Schleswig) hat mit Urteil vom 19. Juni 2013 die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben. Dieses Urteil hat der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) zum Anlass genommen, sich mit einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung zu wenden. Dr. Meister will erfahren, ob beziehungsweise welche Konsequenzen das Urteil des OVG Schleswig für das Standortzwischenlager in Biblis hat. Meister fragt die Bundesregierung ferner, ob nach ihrer Einschätzung die Gefahr besteht, dass die Genehmigung für das Bibliser Zwischenlager aus vergleichbaren Gründen wie in Brunsbüttel aufgehoben werden kann.

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