Das Bundeskabinett hat den Weg frei gemacht, nun auch die Freiwilligen Feuerwehren für ihr Engagement steuerlich zu entlasten. Nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen. „Ein wichtiger Schritt der Anerkennung für die Leistung der Freiwilligen Feuerwehrleute!“, freut sich der heimische Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch MdB.

Nachdem am 01. Februar 2013 das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes beschlossen wurde, das wichtige Verbesserungen für ehrenamtlich Tätige auf den Weg gebracht hatte, hatte sich der Hohensteiner vor allem im Parlamentskreis Mittelstand der CSU/CSU-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, dass auch die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute entlastet werden. „In den ländlichen Räumen sind wir auf das freiwillige Engagement der Feuerwehren angewiesen. Ich weiß, dass viele Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in meinem Wahlkreis einen großen Aufwand betreiben, um ihr Engagement mit ihrem hauptamtlichen Beruf unter einen Hut zu bringen. Diesen Dienst an der Allgemeinheit müssen wir auch entsprechend honorieren“, so Willsch.

Mit dem Vorschlag der christlich-liberalen Bundesregierung wird der steuerfreie Betrag bei Aufwandsentschädigungen von 2.100 Euro auf 2.400 Euro pro Jahr angehoben. Neben den Feuerwehrleuten gilt die Regelung nach dem Vorschlag des Bundeskabinetts nun auch für kommunale Mandatsträger, Schöffen, ehrenamtliche Rettungsdienste, kommunale Forstbedienstete, Mitglieder von Aufsichts- oder Verwaltungsräten von Rundfunkanstalten und Sparkassen sowie bei Tätigkeiten in der Jugendbildung oder bei den Volkshochschulen.

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