Berlin, 17.01.13 – Die christlich-liberale Koalition bringt heute im Bundestag den Gesetzentwurf zur Regelung der zusätzlichen Finanzierung von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren in erster Lesung neu ein. „Dies wird nötig, weil der Bundesrat ein erstes Gesetz mit diesem Ziel völlig unverständlicherweise abgelehnt hat“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). In 2012 haben die Bundesländer einen höheren Bedarf von 30000 zusätzlichen Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige angemeldet: Bundesweit also insgesamt einen Bedarf von 780000 Plätzen. Für die Einrichtung dieser zusätzlichen Plätze stellt der Bund 580,5 Millionen Euro zur Verfügung und gewährt eine dauerhafte Unterstützung bei den Betriebskosten dieser zusätzlichen Plätze. „Mit dem Gesetzentwurf starten wir nach der Blockade der Länderkammer nun den zweiten Anlauf, damit die durch den Bund zusätzlich bereitgestellten 580,5 Millionen Euro auch verbaut werden können“, so Dr. Meister. Teil des Verfahrens ist u.a. ein Monitoring, damit wir sehen, ob und wie die Mittel von den Ländern verwendet werden.

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