Berlin, 13. Juni 2013

Wie der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) mitteilt, wird der Bund private Haushalte, Unternehmen und Kommunen umfangreich bei der Bewältigung der Hochwasserschäden, die noch lange Zeit in Anspruch nehmen werden und deren Ausmaß bisher noch gar nicht abschätzbar ist, unterstützen. So wird er sich zur Hälfte an den Soforthilfemaßnahmen der Länder beteiligen.

Bereits seit dem 30. Mai sind rund 110.000 Kräfte des Technischen Hilfswerks, der Bundespolizei und der Bundeswehr im Einsatz, um die Kommunen und Länder bei der Bewältigung der Flutkatastrophe zu unterstützen. Die bisherigen Einsatzkosten belaufen sich auf rund 55 Millionen Euro.

Das Bundeswirtschaftsministerium legt ein 10-Punkte-Sofortprogramm auf und stellt über die KfW privaten Haushalten, Unternehmen und Kommunen, die von der aktuellen Hochwassersituation betroffen sind, Kredite zu besonders günstigen Zinskonditionen (Signalzins von 1 %) zur Verfügung. Dazu werden die Förderprogramme KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit, KfW-Wohneigentumsprogramm, Altersgerecht Umbauen und IKK-Investitionskredit Kommunen zeitlich für ein Jahr befristet für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Hochwasserschäden geöffnet. Ferner kann die vorübergehende Stundung von Zins- und Tilgungsleistungen beantragt werden. Eine entsprechende Hotline ist eingerichtet.

Das Bundesarbeitsministerium erspart vom Hochwasser betroffenen Leistungsempfängern Meldepflichten, setzt die Pflicht zur Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen aus und gewährt Ersatzerstattungen für Wohnungen sowie höhere Freibeträge für den entgeltlichen, ehrenamtlichen Einsatz bei Aufräumarbeiten.

Betriebe, die durch das Hochwasser direkt oder mittelbar Arbeitsausfälle haben, können Kurzarbeitergeld für ihre Arbeitnehmer und Auszubildenden beantragen. Weiter plant das Ministerium ein 15 Mio.-Programm zur Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen bei von Kurzarbeit betroffenen Betrieben als Folge des Hochwassers.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant ein Soforthilfeprogramm für existenzgefährdete Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft. Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet darüber hinaus an vom Hochwasser betroffene Betriebe sehr günstige Darlehen an.

Das Bundesfamilienministerium stellt für die Beseitigung der Flutschäden 600.000 Euro insbesondere für Aufräum- und Reparaturarbeiten an Jugendhilfeeinrichtungen zur Verfügung.

Das Bundesjustizministerium hat eine Regelung vorbereitet, wonach die Insolvenzantragspflicht in Fällen hochwasserbedingter Insolvenz bis zum 31. Dezember 2013 ausgesetzt wird.

Für Naturkatastrophen im Inland ist zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zudem ein Rahmenkatalog abgestimmt, um Geschädigten unbürokratisch zu helfen. Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören unter anderem die Anpassung der Vorauszahlungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge, die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie die steuerliche Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung. Ferner wird bei steuerlichen Nachweispflichten und Spendennachweisen großzügig verfahren.

„Die finanzielle Bewältigung der Flutfolgen ist eine nationale Anstrengung, bei der die Solidarität der Länder untereinander ebenso geboten ist wie die Hilfe des Bundes. Die betroffenen Menschen dürfen nicht alleingelassen werden“, so Dr. Meister.

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag