Der Deutsche Bundestag hat in seiner vergangenen Sitzungswoche über die Regelungen zur Sterbehilfe abgestimmt. Die Bundestagsabgeordnete für Hanau und Umgebung, Dr. Katja Leikert (CDU) nimmt dazu in einer Mitteilung Stellung. „Es ist mir ein besonderes Anliegen, die aktuelle Entscheidung im Deutschen Bundestag zu kommentieren und dabei auch zu meinem persönlichen Abstimmungsverhalten Stellung zu nehmen“, erklärt Katja Leikert. Zahlreiche Presse- und Bürgeranfragen hätten sie in den letzten Tagen erreicht, in persönlichen Gesprächen sei dies ebenfalls ein häufig angesprochenes Thema gewesen.

 

„Es war gut und wichtig, dass sich der Deutsche Bundestag über ein Jahr Beratungszeit genommen hatte. Ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht. Die Zeit bis zur Abstimmung habe ich auch für viele Informationsgespräche genutzt. Nach sorgsamer Abwägung der verschiedenen Gruppenanträge zur gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe habe ich mich entschieden, dem gemeinsamen Antrag von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) zuzustimmen. Im Kern geht es bei diesem Antrag darum, die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen. Ein Geschäft mit dem Tod und dem Sterben muss ausgeschlossen werden. Weder darf es den Tod auf Krankenschein geben, indem Ärzte per Standesverordnung zum Töten gezwungen werden, noch sollen Tod und Sterben durch Einzelpersonen oder Vereinigungen organisiert und damit zu einem Geschäftsmodell werden. Der Gesetzentwurf von Brand und Griese sieht Straffreiheit vor für Menschen, die nur im Einzelfall einem Menschen bei der Selbsttötung helfen. Die lange und emotionale Debatte des Themas Suizidbeihilfe macht deutlich, wie wichtig eine klare und einheitliche Regelung ist, um der Ärzteschaft bei diesem sensiblen Thema Klarheit zu geben. Als Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages ist es mir ein sehr wichtiges Anliegen, dass ein Arzt nicht kriminalisiert wird, wenn er einem sterbenskranken Menschen hilft, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Der Gesetzentwurf Brand/Griese lässt keine Kriminalisierung der Ärzteschaft erkennen, wie auch die Bundesärztekammer bestätigt. Selten sind Emotionen und persönliche Erfahrungen so prägend bei einer Debatte wie bei der Sterbebegleitung. Wir tragen die Verantwortung dafür, dass das Sterben würdevoll erlebt werden kann. Menschen an der Schwelle des Todes brauchen eine verantwortungsvolle und menschliche Begleitung, nicht eine Normalisierung oder gar Professionalisierung der Hilfe zur Selbsttötung. Ich möchte deshalb unter keinen Umständen geschäftsmäßige Angebote zur Suizidbeihilfe. Ich möchte aber, dass die Straffreiheit von Suizid und der Beihilfe - auch durch Ärzte - erhalten bleibt. In der Praxis, das habe ich gelernt, ist es nicht erforderlich, dass der Staat alles bis ins Detail regelt. Es gibt hier kein schwarz oder weiß, sondern sehr viele Zwischentöne wie sie im Plenum bei den Redebeiträgen auch immer wieder betont wurden. Daher habe ich für den Antrag meiner Kollegen Brand/Griese gestimmt und zufrieden, dass dieser eine breite Mehrheit gefunden hat.“

 

Wie Katja Leikert zu ihrer Stellungnahme anfügt, habe die Diskussionen über das Thema Sterbehilfe im Deutschen Bundestag auch zu einer hohen Sensibilisierung für die Bereiche der Palliativmedizin und Hospiz geführt. „Der Wunsch eines schwerstkranken Menschen aus dem Leben zu scheiden, wird oft relativiert, wenn er die richtige Hilfe erfährt. Daher ist es gut, dass der Deutsche Bundestag mit dem Hospiz- und Palliativgesetz, diese Bereiche gestärkt hat. Ich wünsche mir, dass wir flächendeckend so gute Angebote haben wie in der Region Hanau, wo ein vorbildliches Netzwerk aus Ärzten, Pflegeheimen, ambulanten Diensten, Seelsorgern sich um sterbende Menschen kümmert“, so die Bundespolitikerin abschließend.

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag