Anlässlich des geplanten neuen Aufstiegsfortbildungsgesetzes erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU)

 

Mit dem Gesetzentwurf, verbessern die CDU/CSU die Förderleistungen des sogenannten "Meister-BAföG". Gerade das bewährte Instrument "Meister-BAföG wird  im Handwerk für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes genutzt. Mit dem novellierten Aufstiegsbildungfördergesetz wird jungen Menschen künftig verstärkt ermöglicht, einen erfolgreichen beruflichen Weg einzuschlagen.

Eine wesentliche Verbesserung wird sein, dass der Kreis der Leistungsberechtigten deutlich erweitert werden soll. Leistungsberechtigte dürfen sich ab dem 1. August 2016 über eine höhere Förderung freuen.

"Mit diesem Maßnahmenpaket im Fortbildungsbereich stärken wir das wichtigste Mittel für die Förderung der Aufstiegsfortbildung in Deutschland. Mit der spürbaren Verbesserung der Leistungen, die je in Teilen als Zuschüsse und Darlehen gewährt werden, rückt das sogenannte Meister-BaföG auf Augenhöhe zum BaföG der Studierenden. Wir setzen so in Zeiten eines deutlichen Trends zur Akademisierung der Ausbildung ein wichtiges Zeichen für die berufliche Bildung in Deutschland", so Dr. Michael Meister

Ziel des Gesetzes ist auch, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Finanzierung für Fortbildungen zu verbessern. Zudem sollen Angestellte und Arbeiter im dualen System für Fortbildungen gewonnen werden. Mit dieser Bildungsmöglichkeit erhalten Arbeitnehmer gute Chance im Unternehmen Führungsaufgaben übernehmen zu können.

Darüber hinaus soll durch das Gesetz die Gleichwertigkeit des beruflichen mit dem akademischen Qualifizierungsweg gestärkt werden. " Ich begrüße diesen Fortschritt in Bildungsbereich, da nunmehr das Förderangebot für die Teilnehmer an  Aufstiegsfortbildungen im beruflichen Alltag gleichwertig verbessert wird", so Dr. Michael Meister. 

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