Berlin/Bergstraße, 15.11.16 – Der Bundestags-Verkehrsausschuss berät derzeit über den zukünftigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Bei diesen Beratungen geht es auch um den geplanten sechsspurigen Ausbau der A5 zwischen Darmstadt und der Landesgrenze Hessen/Baden-Württemberg bei Heppenheim. Im Bedarfsplanentwurf findet sich dieser A5-Abschnitt in der nachrangigen Dringlichkeitskategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“; das heißt, mit einer Realisierung der Ausbaumaßnahme wäre erst nach 2030 zu rechnen.

Die zuständigen Verkehrspolitiker von CDU/CSU und SPD haben sich nun darauf geeinigt, dass der Teilabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Darmstadt und der Anschlussstelle Seeheim-Jugenheim wieder in den 'Vordringlichen Bedarf' hochgestuft wird“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). Der entsprechende Änderungsantrag mit Blick auf das Fernstraßenausbaugesetz muss allerdings noch in den einzelnen Fraktionen, im Verkehrsausschuss und im Bundestagsplenum abgestimmt werden.

„Die sich abzeichnende Hochstufung dieses A5-Teilabschnitts ist eine gute Nachricht für die Region und die staugeplagten Bürger“, so Dr. Meister. Maßnahmen des 'Vordringlichen Bedarfs' sollen bis 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden.

Für den weiteren Verlauf der A5 bis Heppenheim sollte man als Zwischenlösung den sinnvollen Vorschlag von Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir aufgreifen: die temporäre Seitenstreifenfreigabe. Von der Verkehrszentrale Hessen überwacht und gesteuert könnte dann bei hohem Verkehrsaufkommen der Seitenstreifen zeitweilig als zusätzlicher Fahrstreifen genutzt werden.

„Mit einem Ausbau der A5 zwischen Darmstadt und Seeheim-Jugenheim in absehbarer Zeit und einer temporären Seitenstreifenfreigabe darüber hinaus bis Heppenheim würde die Leistungsfähigkeit der A5 spürbar erhöht – und damit das Staurisiko vermindert“, so Dr. Meister. 

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