Berlin, 20. März 2014

Anlässlich des von der Bundesarbeitsministerin Nahles vorgelegten Referentenentwurf für ein Mindestlohngesetz spricht sich Matthias Zimmer, Vize der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, für die Einführung eines robusten Mindestlohnes mit nur wenigen klugen Ausnahmen aus: „Ich freue mich, dass ab 2015 grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindestlohn haben. Wir haben immer gesagt, die Menschen müssen von ihrer Hände Arbeit leben können. Das ist längst nicht mehr in allen Branchen der Fall. Es droht die Gefahr, dass die menschliche Arbeitskraft zunehmend zum Schleuderpreis angeboten wird und das sind Besorgnis erregende Tendenzen. Daher brauchen wir den Mindestlohn“, so Zimmer.

Mit dem gesetzlichen Mindestlohn bleibe die Tarifautonomie gewahrt, denn eine Mindestlohnkommission solle sich künftig in regelmäßigen Abständen auf die Höhe des Mindestlohns verständigen. Die Frage der regelmäßigen Anpassung eines Mindestlohns sei damit entpolitisiert: „Die Frage der Dynamisierung, also wie die Höhe einer allgemeinen Lohnuntergrenze regelmäßig angepasst werden kann, ist nicht völlig problemfrei. Schließlich könnte die Höhe eines Mindestlohnes in Wahlkämpfen parteipolitisch instrumentalisiert werden, um über einen parteipolitischen Überbietungswettbewerb mehr Stimmen zu gewinnen. Würden solche, in Wahlkämpfen überhöht formulierten Mindestlöhne umgesetzt, könnten diese in der Tat Arbeitsplätze kosten. Deshalb dürfen wir die Tarifpartner nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Es bleibt beim Primat der Tarifautonomie“, bekräftigte Zimmer. Einer von den Tarifpartnern vorgeschlagene Indexierung, also einer quasi automatisierten Fortschreibung des Mindestlohnes, erteilte Zimmer eine deutliche Absage: „In der Mindestlohnkommission sitzen nicht ohne Grund Vertreter der Tarifpartner. Sie sollen sorgfältig unter Abwägung ökonomischer und sozialer Aspekte die Höhe eines Mindestlohnes überprüfen. Sich lediglich auf den tarifpolitischen Index zur Festlegung des Mindestlohns zurückziehen zu wollen ist ein Akt der Feigheit, der mit der Verantwortung der Tarifautonomie nichts zu tun hat.“

Ausgenommen vom Mindestlohn seien lediglich Praktikanten, Auszubildende, Jugendliche bis 18 Jahre ohne Ausbildung, Langzeitarbeitslose und Ehrenamtliche. „Ich halte diese wenigen Ausnahmen für klug. Wir sollten jedoch im Laufe des parlamentarischen Verfahrens prüfen, ob wir der Mindestlohnkommission nicht die Möglichkeit geben sollten, in Ausnahmesituationen für bestimmte Branchen oder auch Regionen für kurze Zeit vom allgemeinen Mindestlohn abzuweichen. Meine Sorge ist, dass uns sonst die notwendige Flexibilität abhanden kommt, um auf unvorhergesehene Entwicklungen antworten zu können. Ich plädiere daher für die Möglichkeit von Abweichungen, damit der allgemeine Mindestlohn nicht nur ökonomischen Überlegungen folgt, sondern auch seine soziale Wirkung entfalten kann“, betonte Zimmer. Branchenspezifischen Ausnahmen per Gesetz erteilte Zimmer hingegen eine klare Absage. „Abweichungen vom Mindestlohn dürfen nicht politisch festgeschrieben werden, sondern müssten im Ausnahmefall sorgfältig von der Mindestlohnkommission begründet sein“, so Zimmer. Dazu bedürfte es allerdings einer Übertragung entsprechender Kompetenzen auf die Mindestlohnkommission.

Zimmer begrüßte abschließend dass die Umsetzung des Mindestlohnes durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als “Kann-Vorschrift“ ausgestaltet worden ist. „Damit ist sichergestellt, dass der Verordnungsgeber noch einen Freiraum hat, unsinnige Festlegungen des Mindestlohnes durch die Kommission zurückzuweisen“, so Zimmer abschließend.

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