Berlin/Frankfurt(Main), 14. Mai 2013:

Der hessische CDA-Vorsitzende Matthias Zimmer hat sich dafür ausgesprochen, dass die Union mit einem klaren Profil für mehr soziale Gerechtigkeit in den Bundestagswahlkampf zieht.  Die Fortsetzung der wirtschaftlichen Erfolgsgeschichte der Regierung unter Angela Merkel sei wichtig und zentral, es dürfe aber daneben nicht die sozialpolitische Innenausstattung der Bundesrepublik vergessen werden. Zimmer legte ein 7-Punkte-Programm vor, das aus Sicht der CDA Hessen Bestandteil des gemeinsamen Wahlprogramms von CDU und CSU werden müsse:

1.       Ein Bekenntnis zu einer einheitlichen Lohnuntergrenze, wie sie auf dem Parteitag der CDU im Jahr 2011 verabschiedet worden ist. Dabei sei das Bekenntnis zu einer einheitlichen Lohnuntergrenze entscheidend. „Wir stellen die Mindestanzahl von Urlaubstagen nicht regional und branchenspezifisch zu Disposition und sollten dies dann auch nicht beim Mindestlohn  tun“, so Zimmer.

2.       Eine Rente nach Mindesteinkommen zur Bekämpfung künftiger Altersarmut. Auch dies sei Beschlusslage der CDU Deutschlands und angesichts der durch den Niedriglohnsektor entstandenen Gefahr künftiger Altersarmut eine dringliche Herausforderung. Darüber hinaus müsse man, so Zimmer, auch noch einmal darüber reden die Untergrenze künftiger Rentenansprüche deutlich höher als 43% zu veranschlagen. Die mögliche Kürzung auf 43 Prozent sei ein sicheres Rezept für die Schaffung neuer Altersarmut und könne so nicht bestehen bleiben, so Zimmer.

3.       Ein Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung des Missbrauchs von Flexibilisierungsinstrumenten. So sei es nicht hinzunehmen das Werkverträge dazu eingesetzt würden reguläre Beschäftigung zu verdrängen. Zimmer: „Hier musse es weit reichende Informations- und Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten geben um diesem Missbrauch Einhalt zu gebieten.“ Ebenso müsse unterbunden werden die so genannten Ehrenamtspauschalen mit Minijobs zu kombinieren wie es zum Teil bei kirchlichen Trägern praktiziert werde.

4.       Zum Schutz der seelischen Gesundheit solle das Arbeitsschutzgesetz entsprechend erweitert werden. „Zur Burnout-Prävention sollten wir auf mehr betriebliche Gesundheitsförderung setzen und das finanzielle Engagement der Krankenkassen ausweiten. Ebenso sollten wir die Betriebs- und Tarifpartner auffordern, sich für betriebliche Gesundheitsförderung einzusetzen. Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „vor Ort“ in den Betrieben und Unternehmen stellt meines Erachtens noch immer den effektivsten Schutz dar, anstatt auf dem reinen Verordnungswege, wie ihn beispielsweise die IG-Metall vorschlägt“, betonte Zimmer.

5.       Auch halte Zimmer einen Sozialbericht für Kapitalgesellschaften für sinnvoll: „Soziale Berichtspflichten sucht man im Handelsgesetzbuch vergebens. Um den Anlegern zusätzliche Informationen zu geben und eine Möglichkeit für sozial ausgerichtete Kapitalinvestitionen zu schaffen, könnte ein neuer § 285 a eingefügt werden. Mit diesem würde die Beitragspflicht von Kapitalgesellschaften um einen Sozialbericht erweitert, der Aspekte, wie Bericht des Betriebsrates; Auflistung bestehender Tarifverträge im Unternehmen; Anzahl der Neueinstellungen im Berichtszeitraum, unterteilt nach Vollzeit, Teilzeit, Auszubildende, Praktikanten und Zeitarbeiter; Art und Umfang der betrieblichen Sozialleistungen (bspw. Modelle von Mitarbeiterbeteiligung, sachliche Leistungen wie beispielsweise Kindergarten, ermäßigtes Essen, Fahrkarte für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr, usw.) umfassen könnte“, sagte Zimmer.

Die Ergänzung der Berichtspflicht um einen Sozialbericht solle dazu beitragen, dass die soziale und betriebliche Struktur (und damit die Kultur des Unternehmens) besser beurteilt werden könne. Diese sei für (auf Nachhaltigkeit orientierte) Investoren von nicht zu vernachlässigender Bedeutung. Soziale Verantwortung von Unternehmen könne somit künftig gezielt in der Breite verglichen werden und per Investitionen honoriert werden.

6.       Ebenso rege Zimmer an, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I nach einem Punktesystem zu staffeln, welches der Logik folgt: Je länger jemand in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe, desto länger bestehe Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit sei es richtig, wenn Menschen mit einer langen Erwerbsbiographie entsprechend länger Anspruch auf Arbeitslosengeld I hätten, als Menschen mit relativ kurzer Erwerbsbiographie.

7.       Auch forderte Zimmer, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung deutlich auszubauen. „Die jetzige Regelung, nach der im Rahmen einer Entgeltumwandlung lediglich 360 Euro pro Jahr steuerfrei, aber nicht sozialabgabenfrei ist, greift beschämend zu kurz. Die CDA Hessen fordere eine steuer- und abgabenfreie Entgeltumwandlung in der Höhe analog zur betrieblichen Altersvorsorge“, sagte Zimmer. Die Mitarbeiterbeteiligung sei nicht nur ein originär christlich-soziales Anliegen, das der Idee der Subsidiarität entspreche und geeignet sei, die Frontstellung von Arbeit und Kapital zu überbrücken. Es sei darüber hinaus gerade in einer wirtschaftlichen Krisensituation auch eine Möglichkeit, Unternehmen in der Not zu helfen (und damit Arbeitsplätze zu sichern) und für Familienunternehmen eine Nachfolgeregelung zu organisieren. „Im Thema der Mitarbeiterbeteiligung zeigt sich wie in keinem anderen Thema die besondere Fähigkeit der Union, Freiheit und Verantwortung, Wirtschafts- und Sozialkompetenz zusammen zu denken. Damit eignet sich die Mitarbeiterbeteiligung bestens, um die Rahmenbindungen für Arbeitnehmer wie Unternehmen zu optimieren und zukunftsfähig zu gestalten. Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein Instrument, dass die Soziale Marktwirtschaft inhaltlich und normativ auffüllt und weiter entwickelt“, so Zimmer abschließend.

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