Die Forderung von EZB-Präsident Mario Draghi und anderen, dass sowohl die EZB als auch der ESM Staatsanleihen von Schuldenstaaten auf dem Sekundärmarkt kaufen sollen, ist nichts anderes als eine Nötigung des Bundesverfassungsgerichtes. Das sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch. "Bis das Bundesverfassungsgericht über die Vereinbarkeit des ESM mit dem Grundgesetz entschieden hat, verbietet es sich, darüber zu fantasieren, wofür man die darin zur Verfügung stehenden Gelder ausgeben kann. Das gebietet allein der Respekt vor einem deutschen Verfassungsorgan", so Willsch. Das Bundesverfassungsgericht will erst im September ein vorläufiges Urteil über die verfassungsmäßige Zulässigkeit des ESM fällen.

"Draghi lässt wie auch manch andere den Respekt vor den deutschen Positionen vermissen. Es herrscht die Meinung vor, man müsse Forderungen nur lauter und dreister vertreten, sodass die Deutschen leichter ihre Bonität zur Verfügung stellen", sagt Willsch. Deutschland müsse unbedingt eine Revision des Stimmrechtes im Rat der EZB durchsetzen. "Die Verantwortung eines Landes darf sich nicht nur in seinem Haftungsrisiko widerspiegeln, sondern auch in seinem Stimmgewicht. Das sind zwei Seiten einer Medaille", so Willsch. Natürlich stoße das auf keine Gegenliebe bei europäischen Partnern, die versuchten, die Haftung für ihre Defizite den deutschen Sparern und Steuerzahlern aufzubürden.

Aber die deutschen Positionen drohten mehr und mehr unter die Räder zu geraten. "Der Aufforderung des hessischen Europaministers Jörg Uwe Hahn, die Regelverletzungen der EZB einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen, schließe ich mich ausdrücklich an!",  machte  Willsch deutlich.

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag