Mit den vom Bundestag beschlossenen Novellierungen des Verfassungsschutzrechts und des Bundespolizeigesetzes werden zwei zentrale Sicherheitsvorhaben dieser Wahlperiode abgeschlossen. Handlungsoptionen der Sicherheitsbehörden, die in der analogen Welt selbstverständlich sind, werden in die digitale Welt übertragen. Gemeinsam mit dem bereits im April vom Bundestag beschlossenen IT-Sicherheitsgesetz 2.0 bilden die Gesetze ein großes Sicherheitspaket, das die innere Sicherheit stärkt und ganz wesentlich die Handschrift von CDU/CSU trägt. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

„Ein starker Staat darf es nicht hinnehmen, dass er wegen fehlender Befugnisse im Kampf gegen Terroristen und militante Extremisten ins Hintertreffen gerät. Die wehrhafte Demokratie braucht einen effektiven Verfassungsschutz als Frühwarnung. Dazu gehören zeitgemäße Befugnisse und die Möglichkeit zur Aufklärung der digitalen Kommunikation über Messenger-Dienste wie Whats-App, um Anschlagspläne zu verhindern. Terroristen sind heute nicht mehr mit der Wählscheibe oder SMS unterwegs, sondern nutzen Chat-Foren und Verschlüsselungen. Mit den neuen Befugnissen kann der Verfassungsschutz künftig terroristische Organisationsstrukturen und mögliche Anschlagsplanungen effektiver aufklären und besser zum Schutz unserer Sicherheit beitragen. Neben dem Verfassungsschutz statten wir auch die Bundespolizei mit zeitgemäßen Befugnissen zur Gefahrenabwehr aus. Unter anderem enthält die Bundespolizei neue Befugnisse bei der Telekommunikationsüberwachung und in klar begrenzten Fällen auch die Zuständigkeit für Abschiebungen,“ so Willsch.

„Im Bereich der Sicherheitsbehörden haben wir in dieser Legislatur früh für einen außergewöhnlichen Personalaufwuchs gesorgt. Im Zeitraum von 2016 – 2020 haben wir den Personalkörper der Bundespolizei von 39.684 auf 49.945 Stellen, den des Bundeskriminalamtes von 5.260 auf 8.027 Stellen und den des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik von 611 auf 1.533 Stellen aufgestockt. Das sind Aufwüchse von 25, 52 und 131 Prozent. Ähnliche Zuwächse sind auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz zu verzeichnen, dessen genaue Personalstärke der Geheimhaltung unterliegt. Die neuen Gesetze sind auch Ausdruck unserer Wertschätzung der Arbeit unserer Sicherheitskräfte. Im Gegensatz zu unseren rot-rot-grünen Mitwerber ist uns bewusst, dass die Mitarbeiter unserer Polizei und unserer Sicherheitsbehörden jeden Tag für unsere persönliche Sicherheit und Freiheit arbeiten. Oft tun sie dabei keinen leichten Dienst, sondern setzen ihre Gesundheit, mitunter gar ihr Leben aufs Spiel. Ihnen gebührt kein grundsätzliches Misstrauen, sondern Dank, Anerkennung und Respekt,“ so Willsch weiter.

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag