Bettina M. Wiesmann MdB: „Mehr Schutz der Kinder vor sexualisierter Gewalt – wichtiges Gesetz heute im Bundestag verabschiedet"

Zum heute verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder erklärt die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU):

„Es ist geschafft! Dieses Gesetz verbessert den Schutz gefährdeter Kinder vor Gewalt und Missbrauch durch Sexualstraftäter. Das Gesetz setzt auf Prävention und individuelle Hilfen für Opfer ebenso wie auf konsequente Strafverfolgung und nachhaltige Strafen. Nur so können wir verhindern, dass immer wieder Kinder lebenslang seelisch unter ihnen widerfahrenem Missbrauch leiden müssen. So wird beispielsweise durch die Einordnung als Straftat jeder Missbrauch nicht nur höher geahndet, es werden dadurch auch die Ermittler gestärkt, um z.B. die geheimen Netzwerke der Täter zu erforschen und aufzudecken.“

Wiesmann, die Mitglied der Kinderkommission des Bundestages ist und als deren Vorsitzende 2018 eine Stellungnahme des Gremiums zur „Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren“ initiiert hatte, fährt fort: „Besonders zufrieden bin ich, dass einige Anregungen aus der unter meinem Vorsitz erarbeiteten Stellungnahme Einzug in das Gesetz gefunden haben. So sollen Richter nicht mehr ohne jede fachbezogene Erfahrung solche Fälle bearbeiten dürfen, Kinder müssen immer angehört werden, und auch die dem Kind beigestellten Verfahrensbeistände müssen nachweisbare Qualifikationen besitzen, um das meist traumatisierte Kind verstehen zu können. Auch werden audiovisuelle Aufnahmen einer Befragung des Opfers als gerichtsfest angesehen, wie sie z.B. in Childhood-Häusern durchgeführt wurden.“

Die Familien- und Jugendpolitikerin ergänzt: „Mir ist auch wichtig, dass schwere und wiederholte Sexualstraftaten aus dem Bundeszentralregister für das Führungszeugnis nicht mehr gelöscht werden können. Immer wieder haben Eltern Sorge, dass im Sport oder in der Kinderbetreuung Täter unerkannt unterkommen. Das wird nun kaum mehr möglich sein. Auch dürfen Personen in Erziehungs- und Betreuungsverhältnissen ab sofort nicht mehr sexuelle Handlungen mit ihren minderjährigen Schutzbefohlenen vollziehen. Macht in Näheverhältnissen spielt bei sexuellem Missbrauch immer mit. Dies wird nun eingedämmt. Täter können sich nicht mehr sicher fühlen, Taten werden erschwert, Kinder besser geschützt. Dieses Gesetz ist ein großer Fortschritt für das Wohl unserer Kinder.“

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag