Dr. Peter Tauber "Bessere Arbeitsplatzsicherung in Krisenzeiten auch im Main-Kinzig-Kreis"

Auf Initiative der christlich-liberalen Koalition wird jetzt eine Verordnung zur Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf zwölf Monate in Kraft treten. Damit schärft die christlich-liberale Koalition das in der Wirtschaftskrise so erfolgreiche Instrument und sorgt bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gerade im produzierenden Gewerbe für eine bessere Sicherung ihrer Arbeitsplätze im Krisenfall.

"Die Verlängerung der Bezugsdauer des regulären Kurzarbeitergeldes von sechs auf zwölf Monate ist eine zielsichere Hilfe für Unternehmen, die derzeit unter Auftragsrückgängen leiden. Die neue Regelung soll es ermöglichen, punktuell seit einigen Monaten zu verzeichnende konjunkturelle Einbrüche zu überbrücken. Hiervon können gerade Arbeitsplätze in der Industrie besser abgesichert werden", so Tauber. So hätten allein im Februar 2009 mehr als 400 Betriebe im Main-Kinzig-Kreis das Angebot der Bundesregierung zur Kurzarbeit angenommen und damit vielfach Entlassungen vermieden.

Aufgrund der verlängerten Bezugszeit verfügen die betreffenden Unternehmen nun für einen deutlich längeren Zeitraum über Planungssicherheit. Nach Ablauf der Halbjahresfrist stünden diese sonst vor der Entscheidung, ihr in der Regel gut qualifiziertes Personal zu entlassen. Die Union hält mit der Verlängerung der Bezugsdauer Wort und löst ihre nach der erfolgreich bewältigten großen Finanz- und Wirtschaftskrise gegebene Zusage ein, im Fall eines Falles wieder zügig zu helfen.

Mit der Verlängerung der Bezugsdauer greift die christlich-liberale Bundesregierung auf ein Werkzeug aus dem bewährten Instrumentenkasten der Kurzarbeitergeld-Sonderregelungen zurück, der sich in der zurückliegenden Krise bewährt hat und unserem Land einen neuen Aufschwung ermöglicht hat.

Die Bundesagentur für Arbeit hält in ihrem Haushalt 2013 vorsorglich Mittel für rund 200 000 leistungsberechtigte Kurzarbeiter vor. Die aktuellen Zahlen liegen demgegenüber relativ stabil bei deutlich weniger als halb so vielen Personen in Kurzarbeit. In der großen Finanz- und Wirtschaftskrise haben aufgrund der Sonderregelungen, die u.a. auch die Entlastung der Arbeitgeber von den Sozialversicherungsbeiträgen und eine erweiterte Förderung von Qualifizierungen umfassten, bis zu 1,5 Millionen Beschäftigte Kurzarbeitergeld bezogen", berichtet Tauber, der Mitglied im zuständigen Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales ist.

"Die christlich-liberale Koalition trifft mit der Ausweitung des Kurzarbeitergelds Vorsorge für eine mögliche Abschwächung der Konjunktur und eröffnet einzelnen Branchen die Möglichkeit, auf einen eventuellen Auftragsrückgang zu reagieren. Es ist gut für die Menschen im Main-Kinzig-Kreis, dass ihre Arbeitsplätze über die Ausweitung des Kurzarbeit im Krisenfall besser gesichert sind. Die Regelung über die Kurzarbeit hat weltweit für viel Anerkennung gesorgt. Es ist daher nur konsequent, dass wir sie im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausweiten und verbessern", so Tauber abschließend.

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag