„Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag hat sich in ihrer Fraktionssitzung gestern Abend mit großer Mehrheit für das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) ausgesprochen“, gab die Wiesbadener Bundestagsabgeordnete Kristina Schröder am Mittwoch in Berlin bekannt. Das Gesetz soll morgen gegen 21 Uhr im Plenum des Deutschen Bundestages beschlossen werden. Damit ist die SOKA-BAU, die Sozialkasse der Bauwirtschaft, die ihren Sitz mit rund 1200 Beschäftigten in Wiesbaden hat, in ihrem Bestand gesichert.

Aufgrund von zwei Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichtes im Herbst 2016 waren Allgemeinverbindlichkeitserklärungen durch das Bundesarbeitsministerium für die Jahre 2008, 2010 und 2014 für ungültig erklärt worden. Dadurch hätten Unternehmen gezahlte Beiträge zurückfordern können, nach Angaben der SOKA-BAU in Höhe bis zu 650 Millionen Euro. Der SOKA-BAU hätte so möglicherweise schon in dieser Woche ein Insolvenzverfahren gedroht.

„Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht“, so Schröder. „Denn durch das Gesetz werden vor Gericht erstrittene Ansprüche wieder zurückgenommen, das ist juristisch und politisch ausgesprochen heikel.“ Allerdings sei auch allen klar gewesen, dass die jetzige Situation für die SOKA-BAU existenzbedrohend war. „Gerade bei unseren Diskussionen in der Arbeitsgruppe Wirtschaft und im Parlamentskreis Mittelstand waren wir uns einig, dass eine Sozialkasse der Bauwirtschaft, die z. B. auch bei häufigem Betriebswechsel Urlaubstage und Rentenansprüche absichert, eine sinnvolle Einrichtung ist. Hätten wir die SOKA-BAU heute einfach den Bach runtergehen lassen, hätten wir sie morgen neu gründen müssen“, so Kristina Schröder.

Ein weiteres Argument für ein „SOKA-BAU-Rettungsgesetz“ sei gewesen, dass es nun eine Absprache zwischen den betroffenen Verbänden gebe, die Abgrenzung zwischen Bauhaupt- und Baunebengewerbe neu zu definieren. „Damit wird es in Zukunft hoffentlich wesentlich weniger Streitfälle und Prozesse um die Einbeziehung in das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe geben.“

Das Gesetz sieht vor, die bislang stets nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die dem Sozialkassenverfahren im Baugewerbe zugrunde liegen, gesetzlich für alle Arbeitgeber verbindlich zu machen. Das SokaSiG schafft damit eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Sozialkassenverfahren im Baugewerbe. Das Sozialkassenverfahren ist eine gemeinsame Einrichtung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Baubranche. Hierbei zahlen alle in Deutschland tätigen Baubetriebe Beiträge an die Sozialkassen. Diese sind dann dafür zuständig, Urlaubs- und Rentenansprüche der Arbeitnehmer sicherzustellen und strukturbedingte Nachteile der Baubranche wie beispielsweise häufige Arbeitgeberwechsel oder saisonbedingte Arbeitslosigkeit finanziell auszugleichen. Zudem unterstützen sie die Arbeitgeber bei der Finanzierung ihrer Auszubildenden. 

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